Live From Bagdad

Manchmal denke ich daran, dass die Telefone in meiner Kindheit grau waren, eine Wählscheibe hatten und einen schweren Hörer, der an einer gedrehten Schnur hing. Die Wählscheibe verursachte beim Wählen der Nummer so ein ratternd-klackerndes Geräusch, das ich heute noch im Ohr habe. Jede Einheit kostete einzeln und Ferngespräche waren teuer. Wollte ich meine Gastfamilie in Amerika anrufen, ging ich noch Ende der Achtziger Jahre in eine Telefonzelle und benutzte zur Kostenkontrolle eine Telefonkarte, die ich zuvor mit 50 Mark aufgeladen hatte.

Die grauen Telefone meiner Kindheit

Letztes Wochenende wurde ich wieder an die Telefone meiner erinnert. Und an den Datenschutz. Beides fügte sich auf unterhaltsame Weise in einem langjährigen Freund zusammen, den ich kenne, seit wir beide dreizehn Jahre alt waren. Wir saßen in einem vollen Restaurant beim Essen, ziemlich dicht neben einem Ehepaar um die sechzig, das sich geschlagene zwei Stunden anschwieg und dafür aber umso genauer unsere Unterhaltung mit zu hören schien. Mein Freund berichtete mir von seiner neuen Liebe, einem Amerikaner, der als IT-Spezialist in Bagdad für irgendeine Firma arbeitet, die wiederum Dienstleister für das Militär ist. Was genau er dort tut ist ein großes Geheimnis. Er habe auch viele Jahre als Immobilienmakler gearbeitet, nur so viel habe er noch verraten. Welche IT-Firma stellt einen 50jährigen ein, der vorher Makler war? sagte ich zu meinem Freund, den ich hier Hans nenne. Das hört sich für mich eher an, als ob du dich in einen Spion verguckt hättest.

Fernliebe in Zeiten der Überwachungsmöglichkeiten

Ich merkte an, dass ich mit so jemandem nicht ohne Weiteres online kommunizieren würde, als Hans berichtete, neulich habe sich sein E-Mail Programm so komisch verhalten und habe während des Schreibens seine Worte gelöscht. Soll doch dein Liebster mal für eine gesicherte Verbindung sorgen! sagte ich. Hans konnte meine Bedenken nicht so richtig nachvollziehen. Wen sollten denn schon ein paar Liebeserklärungen und sexuelle Phantasien interessieren? Er hatte überhaupt keine Vorstellung davon, was technisch alles möglich ist, wenn erst mal jemand unberechtigten Zugriff auf seinen Rechner hat. Und er wähnte sich in Sicherheit – frei nach dem Motto, „Ich tue niemandem was, also wird mir auch niemand was tun“.

Privatsphäre?

Doch ein wenig nachdenklich geworden ob meiner Vorträge über IT-Sicherheit im Allgemeinen und die Bösartigkeit von Geheimdiensten im Besonderen zückte er dann kurz darauf – anscheinend völlig unbeeindruckt von unseren Mithörern – sein iPhone, warf Skype an und sagte, ich könne seinem Lover das mit der gesicherten Kommunikation ja gleich mal selber erklären, er hätte ihm eh noch einen Anruf versprochen. Ich lehnte dankend ab und verdrückte mich vorläufig auf die Toilette. Das hinderte Hans dann aber nicht, mir nach meiner Rückkehr ein verpixeltes Live-Bild aus Bagdad vor die Nase zu halten, auf dass der Amerikaner wenigstens einen optischen Eindruck von mir bekomme: „I show you my friend …“ und dann folgten Liebeserklärungen in einem dicht besetzten Restaurant. Datenschutz? dachte ich seufzend. Privatsphäre? War da was?

Nur im Kopf

Als wir ein paar Tage später noch mal darüber sprachen, regte sich mein Freund mehr über das lauschende Paar am Nebentisch auf, als über alle real bestehenden Szenarien der technischen Überwachung, die ich ihm geschildert hatte. Eigentlich würden wir doch bei einem simplen Restaurantbesuch viel mehr von uns preisgeben, warum also noch Datenschutz? Weil unsere Geschichten nach dem Restaurantbesuch nur in den Köpfen der sprachlosen Alten sind, antwortete ich. Nicht online abrufbar, nicht verknüpfbar mit anderen Informationen über uns, nicht lebenslänglich gespeichert und für alle Welt verfügbar. Darum Datenschutz. Unter anderem.

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Google und Facebook: Interessante Erkenntnisse beim ERFA-Kreis Nord

Interessante Einblicke in das Denken von Google bot ein Vortrag des Datenschutzbeauftragten der Google Deutschland GmbH, Per Meyerdierks, im Rahmen des Treffens des ERFA-Kreises Nord der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) am vergangenen Montag (31.Oktober) in Hamburg. „Datenschutz im Web 2.0 – Grundlagen und (funktionale) Grenzen“ lautete der Titel der sehr juristisch aufgemachten Abhandlung. Nach ein paar allgemeinen datenschutzrechtlichen Definitionen rollte Meyerdierks die Diskussion um den Personenbezug von IP-Adressen auf.

Der entscheidende Punkt blieb unerwähnt

Den entscheidenden Punkt erwähnte er jedoch mit keinem Wort: Die Begrenzungen des deutschen Rechts, die eine Zusammenführung der IP-Adresse mit der Person in den meisten Fällen verhindern, gelten für Google allesamt nicht. Google verfügt über einen gigantischen Berg personenbezogener Informationen aus einer Vielzahl von Quellen, die es unkontrolliert zum Zweck der Profilbildung zusammenfügen kann. Es spricht viel für die Annahme, dass Google dies auch tut. Warum sonst sollte beispielsweise jede in die Google Suchmaschine eingegebene Anfrage von dem Konzern neun Monate lang gespeichert werden?

Auseinandersetzung mit den Aufsichtsbehörden

Es wäre interessant gewesen, von Herrn Meyerdierks dazu eine Einschätzung zu hören. Stattdessen verharrte er in einer fast selbstmitleidig anmutenden Schilderung der kleinteiligen Diskussionen, die er mit den Datenschutzaufsichtsbehörden führt. Die zentrale These lautete, das dass geltende Datenschutzrecht nicht dazu geeignet sei, mit den Sachverhalten und Fragen angemessen umzugehen, die das Internet mit sich bringt.

Ein besseres Recht wird gebraucht

Ohne Zweifel brauchen wir ein besseres Recht zur Regelung des Datenschutzes im Internet-Zeitalter und das möglichst europaweit. Antworten, wie dieses aus Sicht von Google zu gestalten wäre, blieb Per Meyerdierks allerdings schuldig. Fast schien es, als wäre die Alternative zum Ist-Zustand aus seiner Sicht die, dass Google ungehindert von geltendem Recht und aufsichtsbehördlichen Fragen tun könnte, was immer es will. Das würde auch erklären, warum alle Versuche des Hamburgerischen Datenschutzbeauftragten und des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit Google ins Gespräch zu kommen, von Seiten Google boykottiert wurden. So lange, bis das ULD in einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne die in Schleswig-Holstein ansässigen Unternehmen aufforderte, den Einsatz von Google Analytics sofort zu beenden. Seither ist man bereit, auch Sicherheitskonzepte zu veröffentlichen und diese durch Dritte prüfen zu lassen.

Den Regelungsanspruch des Rechts aufgegeben

Aus dem Publikum, einer Gruppe von etwa 50 Datenschutzbeauftragten und sonstigen Datenschutz-Interessierten, kamen überraschend wenige kritische Anmerkungen. Im Anschluss an den Vortrag von Per Meyerdierks verteidigte der Leiter des ULD, Thilo Weichert, wortgewaltig seine Facebook-Abschalten-Initiative. Auch in dieser Diskussion fiel auf, wie wenig einige Datenschützer offenbar bereit sind, auf dem Geltungs- und Regelungsanspruch des Rechts zu bestehen. Juraprofessor Ralf Bernd Abel verstieg sich zu einem vermeintlichen Gegensatz des Grundrechts der Facebook-Nutzer auf freie Meinungsäußerung und freie Kommunikation und der Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Und im Übrigen, welchen Wert habe das Beharren auf der Einhaltung der Datenschutzgesetze für den einzelnen Nutzer?

Nur jammern ist zu wenig

Das sind nun wirklich absurde Zungenschläge in dieser Diskussion. Noch gilt das Recht wie es ist und wer, wenn nicht die Datenschützer sollten auf seiner Einhaltung bestehen? Unterstützung für diese Selbstverständlichkeit ließ die Versammlung vermissen. Gleichzeitig muss dieses aber mit einer rechtspolitischen Forderung verbunden werden, endlich ein technikneutrales, zukunftsfähiges Datenschutzrecht zu schaffen. Vorschläge gibt es genug.

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Tausende Daten von Psychiatrie Patienten im Internet öffentlich

Quelle: Lübecker Nachrichten online, 4.11.2011, Bastian Modrow

http://www.ln-online.de/nachrichten/3280032

Unfassbar: Sensible Papiere standen im Netz

Im Internet abrufbare Daten offenbarten psychische Krankheiten tausender Schleswig-Holsteiner.

Kiel – Im Internet abrufbare Daten offenbarten psychische Krankheiten tausender Schleswig-Holsteiner. Kiels oberster Datenschützer Thilo Weichert hat ein Untersuchungsverfahren gegen die „Rebus GmbH“ eingeleitet.

Einen vergleichbaren Fall hat es in Schleswig-Holstein noch nicht gegeben: Tausende Patientendaten von psychisch schwer kranken Menschen waren im Internet für jedermann zugänglich. Auf dem Server des Internetdienstleisters waren die Arzt- und Behördenbriefe, Gutachten und Verhaltens-Dokumentationen abrufbar.

Ein LN-Leser machte gestern auf das Sicherheitsleck aufmerksam. „Wie lange die Patienten-Informationen öffentlich zugänglich waren, müssen wir jetzt prüfen“, sagt Weichert. Einige der Dokumente sind auf den gestrigen Tag datiert, unter anderem sind es Briefe des Vereins „Die Brücke“ in Rendsburg, in denen Kostenübernahme für teilstationäre Betreuung für Patienten beantragt wird. Andere Unterlagen stammen teils noch aus dem Jahr 2007. Dort beschreibt beispielsweise eine Therapeutin des Wohnhauses in Schacht-Audorf die psychische Problematik eines Bewohners: „R. provoziert D.. Als D. kontert, sprang R auf, ging auf ihn zu und würgte ihn. Währenddessen schlug er ihn mit dem Kopf mehrmals gegen einen Flipchart. Als ich R. von D. wegzog, beugte er sich noch einmal vor und schlug ihm mit der Faust aufs linke Auge.“ Weiter heißt es in der mit „Dokumentation Krisenmanagement“ überschriebenen Auflistung: „Ich begleitete R. nach draußen. Dort erklärte ich ihm, dass er von mir in die Klinik gefahren wird. Sollte er nicht freiwillig mitkommen, würde ich die Polizei rufen...“

Die ins Internet gestellten Papiere sprechen von paranoider Schizophrenie, Psychosen und anderen seelischen Krankheiten der jeweils namentlich genannten Patienten. Zahlreiche Briefe sind als pdf-Dateien in dem Verzeichnis hinterlegt. Mitunter sind diese nur wenige Tage alt. In einem Brief der Schön-Klinik in Bad Bramstedt wird die Essstörung eines Patienten beschrieben, depressive und psychische Persönlichkeitsstörungen diagnostiziert. In einem anderen Schreiben, das auf den 21. Oktober 2011 datiert ist, berichtet der Leitende Chefarzt des Psychiatrischen Zentrums Rickling (Kreis Segeberg) über den zehnten stationären Aufenthalt eines 31-jährigen Patienten.

Die LN informierten sowohl „Die Brücke“ Rendsburg als auch den Internetdienstleister umgehend über das Datenleck. Seit gestern Abend ist die Internet-Seite nicht mehr erreichbar. Der Server wurde von den Verantwortlichen komplett heruntergefahren. Am Montag will Datenschützer Weichert den Vorfall vor Ort untersuchen.

Das Unverständnis im Norden ist groß. „Jeder Patient hat Anspruch darauf, dass seine gespeicherten Daten vertraulich behandelt werden“, sagt Christian Kohl vom Kieler Sozialministerium. Das betreffe insbesondere den Schutz vor unbefugtem Zugriff. Kohl: „Eine Missachtung dieses Rechts ist untragbar.“

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