Datenschutz. Informationssicherheit. Was können wir für Sie tun?
Bestellen Sie uns direkt als externen IT-Sicherheitsbeauftragten oder als externen Datenschutzbeauftragten, wenn Sie schon wissen, was Sie wollen. Noch nicht ganz sicher? Hier gelangen Sie zu unserem kostenlosen DSB-Check.
Beratung zum HinschG und LkSG
Wir beraten Sie nicht nur zu Datenschutz und Informationssicherheit, sondern unterstützen Sie auch bei allen Themen im Zusammenhang mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz und dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz.
Sie profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung zu Datenschutz und IT-Sicherheit und dem Aufbau von Mangamentsystemen zum Datenschutz und der Informationssicherheit.
Die Frage ist nicht ob Datenschutz, sondern wie Datenschutz.
Der in der öffentlichen Diskussion oftmals zelebrierte Gegensatz „entweder Datenschutz oder Menschenleben retten“ – „entweder wirtschaftlicher Erfolg oder Datenschutz“ – „entweder schnelles staatliches Handeln oder Datenschutz“ existiert in Wirklichkeit nicht. Weder ist Datenschutz im Alltag von Unternehmen und Behörden unmöglich zu realisieren, noch ist er ein Grund für Nicht-Handeln. Wir beraten Sie gerne zu IT-Sicherheit und der DSGVO. Pragmatisch und praxistauglich.
Wir erweitern unseren Geschäftsbereich
Nach mehr als 20 Jahren des Fokus‘ der Beratung auf Datenschutz und Informationssicherheit umfasst unser Dienstleistungsangebot nunmehr auch die Themen Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Hinter beiden Wortungetümen verbergen sich Pflichten für Unternehmen, die der Organisation von Datenschutz und Informationssicherheit sehr ähnlich sind. Wir nutzen unsere Erfahrung aus unserer bisherigen Beratungstätigkeit dafür gerne – handelt es sich doch bei allen drei Themen um die Einhaltung von Compliance Anforderungen und Risikomanagement in Unternehmen.
Was können wir für Sie tun?
Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer Meldestelle nach dem HinschG. Sie können uns auch als Meldestellenbeauftragte nach dem HinschG bestellen und diese Aufgabe auf uns als Externe auslagern.
In Bezug auf die Umsetzung des LkSG beraten wir Sie beim Aufbau des dort geforderten Beschwerdeverfahrens für interne und externe Personen.
Selbstverständlich stehen wir auch für alle Datenschutzfragen, die die Umsetzung der Anforderungen aus dem HinschG und dem LkSG mit sich bringt, zur Verfügung (beispielsweise die Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung und/oder einer Risikoanalyse).
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Gespräch!