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- Januar 31, 2022

Von der Datenschutzangst und der Datenschutzausrede

Das Ende der Umsetzungsfrist für die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Ende Mai 2018 sorgte in vielen Unternehmen für eine Art Torschlusspanik in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit. Die allgemeine Verunsicherung legte sich nur langsam: Das Stichwort Datenschutz-Grundverordnung scheint bei vielen Verantwortlichen in Unternehmen auch Jahre später noch immer einen diffusen Eindruck von Defiziten und Gefahr zu bewirken.

Auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze können mehr als 99% aller Prozesse in Unternehmen und Behörden geregelt werden.

Für Panik besteht jedoch kein Anlass. Entgegen anderslautenden Gerüchten stehen nicht alle Verantwortlichen, die die Anforderungen der DSGVO in ihren Unternehmen immer noch nicht umgesetzt haben, mit einem Bein im Gefängnis. Ebenso wenig geht der Mittelstand an hohen Bußgeldern für Datenschutzverstöße zugrunde – oder an den Kosten für die externen Datenschutzbeauftragten, um die Bußgelder zu vermeiden.

Nicht-Entscheidungen werden in Unternehmen und Behören regelmäßig mit Datenschutz gerechtfertigt.

Andererseits sollte sich niemand zurücklehnen und die Themen Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheit als Themen betrachten, die wie so viele andere Hypes schon wieder vergehen werden. Nicht-Handeln ist keine Option, Datenschutz als Ausrede auch nicht.

Vergessen Sie für einen Moment die Gesetze. Die Absicherung Ihrer IT-Infrastruktur bedeutet nicht weniger als die Grundlage für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.

Als langjährig erfahrene Datenschutzberater und externe Datenschutzbeauftragte leiten wir Sie durch Vorschriften und Prozesse und unterstützen Sie beim Aufbau einer guten Datenschutzorganisation und eines IT-Sicherheitsmanagementsystems. Sofern gewünscht, können Sie uns auch als externe IT-Sicherheitsbeauftragte bestellen.

Es geht um Entscheidungen. Wir helfen Ihnen dabei.

Kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

Wir erarbeiten Sicherheitskonzepte und übernehmen für Sie den externen betrieblichen Datenschutz.