Vorträge rund um den Datenschutz

Buchen Sie die Expertinnen der PrivCom Datenschutz GmbH

Hamburg, 23.10.2014

Datensicherheit und Datenschutz sind komplexe und anspruchsvolle Themen. Aber können sie auch interessant oder gar unterhaltsam sein? Wir sagen: Ja!
Unsere Expertinnen bewegen sich seit vielen Jahren mit Wissen und Witz vor großem Publikum und reißen auch noch die letzte Reihe mit ausgesuchten Anekdoten mit. Kein Vortrag ist wie der andere, allein schon die jeweilige Zuhörerschaft bedingt dies. Dr. Bettina Kähler und Anna Cardillo schulen und beraten in den unterschiedlichsten Unternehmen mit viel Leidenschaft, so dass sie in ihren Vorträgen immer etwas Spannendes und Aktuelles aus der Praxis zu berichten wissen.

Anna Cardillo: Datenschutz-Expertin der Wirtschaft
Dank ihrer langjährigen Zusammenarbeit mit Unternehmen als selbstständig tätige und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwältin kennt Anna Cardillo die Gesetzmäßigkeiten in der Wirtschaft.
Führungserfahrungen sammelte sie bereits im Alter von 24 Jahren noch vor ihrer Anwaltszulassung in der Bau- und Immobilienbranche. Im Jahr 2006 erfolgte die Spezialisierung auf den Bereich Datenschutz, und sie begleitete die PrivCom Datenschutz GmbH zunächst freiberuflich als Dozentin und Referentin zu datenschutzrechtlichen Themen, bis sie 2013 als Geschäftsführerin und Gesellschafterin in das Unternehmen einstieg. Anwaltliche Kompetenz, datenschutzrechtliche Expertise, Führungserfahrungen und eine Zertifizierung zum Business-Coach vereinigt Anna Cardillo in der PrivCom Datenschutz GmbH.
Sie berät seit jeher Personen in Schlüsselpositionen und unterstützt Manager wie Mitarbeiter. Mit Empathie und analytischem Denkvermögen erfasst sie schnell komplexe Sachverhalte mit wirtschaftlichem, unternehmerischem Bezug und wirft einen weiten Blick in die Arbeitswelt ihrer Kunden. Verhandlungsgeschick, Klarheit und kommunikationspsychologische Kompetenz fließen ebenfalls zu Gunsten der Kunden ein.
Insbesondere bei Konfliktlösungen und -prävention bei datenschutzrechtlichen Themen kann ihr Know-How eine wertvolle Hilfe sein. So setzt sie heute ihre Kenntnisse z.B. bei Kunden der PrivCom Datenschutz GmbH ein, wenn Geschäftsführung und Betriebsrat in datenschutzrechtlichen Belangen nicht mehr weiterkommen.

Dr. Bettina Kähler: Datenschutz-Expertin im Gesundheitswesen
Als Rechtsanwältin und langjährig erfahrene Datenschutzbeauftragte ist Dr. Bettina Kähler regelmäßig als Referentin in Seminaren zum Datenschutz und als Vortragsrednerin anzutreffen.
Ihre Tätigkeit als geschäftsführende Gesellschafterin bei der PrivCom umfasst bereits seit 12 Jahren die Arbeit in Unternehmen jeder Größe; spezialisiert ist sie jedoch auf den Bereich Datenschutz im Gesundheitswesen. In Arztpraxen und Krankenhäusern schätzt man ihre Expertise ebenso wie in Managementgesellschaften im Rahmen einer Integrierten Versorgung. Darüber hinaus berät sie Mitarbeiter und interne Datenschutzbeauftragte genauso wie Geschäftsführer zu allen Fragen rund um den betrieblichen Datenschutz und übernimmt auch einzelne Projekte zu speziellen, komplexen Fragestellungen.
Dr. Kähler blickt auf langjährige Aktivitäten in der Hamburgischen Politik zurück, die ihre Fähigkeit schärfte, sich schnell und gründlich in die verschiedensten Sachverhalte hineinzudenken. Sie findet stets eine praktische Lösung und trägt zur Kompromissfindung bei, wo unterschiedliche Meinungen und Bedürfnisse aufeinanderprallen. Sie ist außerdem beim Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) anerkannte Sachverständige für IT-Produkte (rechtlich und technisch) und in dieser Eigenschaft als Gutachterin in Gütesiegelverfahren nach Schleswig-Holsteinischem Landesrecht und nach Europarecht tätig, das Dienstleistungen und Projekte mit hohem Datenschutzstandard durch ein Zertifikat auszeichnet.
Als Referentin hält Dr. Bettina Kähler Vorträge rund um die Themen Datensicherheit, Datenschutz, Cloud Computing, Projektmanagement, Leadership und Politik.

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Möchten auch Sie Frau Cardillo oder Frau Dr. Kähler für einen spannenden Vortrag buchen? Oder haben Sie Bedarf an einer Schulung zum Thema Datenschutz? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und sichern Sie sich eine der Rednerinnen ganz exklusiv.

PrivCom Datenschutz GmbH expandiert weiter

Nach Berlin folgt Nordrhein-Westfalen als neuer Standort

Hamburg/Berlin/Nordrhein-Westfalen, 21.Oktober 2014

Das Hamburger Unternehmen PrivCom Datenschutz GmbH berät und betreut bereits seit 2002 kleine, mittelständische und große Firmen in der gesamten Bundesrepublik. Gerade in den letzten Jahren allerdings stieg die Nachfrage enorm an, so dass die externen Datenschutzbeauftragten und -Beraterinnen der PrivCom dieser nun mit neuen Standorten entgegentreten.

Auf Berlin folgt Nordrhein-Westfalen; vor Ort verstärken neue Gesichter das Team um die Anwältinnen Dr. Bettina Kähler und Anna Cardillo.

In der Hauptstadt gibt es seit dem 1. September 2014 einen eigenen Standort. Ilona Pawlowska arbeitet hier als Beraterin und externe Datenschutzbeauftragte bei der PrivCom Datenschutz GmbH. Nachdem sie ihr internationales Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt, Berlin und Polen absolvierte, berät sie Unternehmen in Sachen Datensicherheit und -Schutz und arbeitet als externe Datenschutzbeauftragte. Darüber hinaus verstärkt die Anwältin Nathalie Grudzinski das PrivCom-Team als freie Mitarbeiterin. Zu ihren Schwerpunkten zählen insbesondere das IT-Recht, Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie Datenschutzrecht, unter anderem in der Telemedizin (mobile health). Diese Themen spielen in der Beratung der Hamburger Datenschutzbeauftragten eine zunehmend größere Rolle - weshalb sich die PrivCom über die fachliche und lokale Verstärkung sehr freut.

In Nordrhein-Westfalen unterstützt die Anwältin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte Jutta Löwe das Team der PrivCom in ausgewählten Projekten. Sie berät und vertritt mit ihrer eigenen Kanzlei nicht nur Unternehmen ausschließlich in den Bereichen des IT-, Internet- und Datenschutzrechts, sondern hält zudem Vorträge und Schulungen u.a. zu Social Media und Cloud Computing. In Bezug auf Schulungen kann die PrivCom mit noch mehr tatkräftiger Unterstützung im Münsterland aufwarten: Frank Rohe schult bereits seit 2009, gleich mehrfach erhielt der Computerprofi die Auszeichnung zum "besten Office Trainer weltweit". Für die Firma New Horizons arbeitete er bis 2013, seitdem ist er selbstständig tätig.

So wächst und gedeiht das Team der PrivCom Datenschutz GmbH bundesweit. Der Hauptsitz und die Zentrale befinden sich weiterhin in Hamburg, die Teams vor Ort etablieren sich jedoch langsam, aber sicher.

Datenschutz: Schulungen und Seminare

Die PrivCom Datenschutz GmbH entwickelt neues Programm

Hamburg, 10.10.2014

Ihre Mitarbeiter brauchen ein Update in Sachen Datenschutz? Oder möchten Sie einen eigenen Datenschutzbeauftragten ernennen, aber es fehlt noch die nötige Qualifikation? In Ihrer Praxis oder Ihrem Krankenhaus ist das Thema Datenschutz präsent, aber noch nicht im Alltag angekommen?

Die PrivCom Datenschutz GmbH hat ihr Angebot an Seminaren und Schulungen rund um die Themen Datensicherheit und Datenschutz neu aufgelegt. Im gleichen Zug wurden auch neue Beratungspakete speziell für Arztpraxen und Krankenhäuser entwickelt.

Anna Cardillo und Dr. Bettina Kähler sind Anwältinnen, Beraterinnen, externe Datenschutzbeauftragte mit vielen Jahren Erfahrung und darüber hinaus redegewandte Referentinnen. Kleine und mittelständische Unternehmen verlassen sich genauso auf die beiden Expertinnen wie Arztpraxen und Krankenhäuser oder Unternehmensverbände.

Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter

Für jede Zielgruppe ein eigenes Konzept: Mitarbeiter des Vertriebs haben andere Fragen zum Datenschutz als die der Personalabteilung oder der IT. Die PrivCom Datenschutz GmbH vermittelt außerdem branchenspezifische Inhalte. Worauf legen Sie Ihren Fokus?


Fachkunde für Datenschutzbeauftragte

In einem 3-tägigen Seminar erwerben Sie eine Grundlage wichtiger Fachkenntnisse, die Sie als betrieblicher Datenschutzbeauftragter im Unternehmen brauchen.
Anhand zahlreicher Fälle und Praxisbeispiele zeigen wir Ihnen, wie Sie den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit in der Praxis Ihres Unternehmens gerecht werden und ein Datenschutzmanagement aufbauen können.
Schulungen für Arztpraxen
Datenschutz hat in der Arztpraxis einen hohen Stellenwert; hier laufen höchst sensible Daten über die Patienten zusammen und schon wegen der ärztlichen Schweigepflicht spielt der korrekte Umgang mit diesen Daten eine sehr wichtige Rolle.
Neben Informationen zur aktuellen Rechtslage und dem datenschutzkonformen Umgang mit Patientenunterlagen erhalten Sie in diesem Seminar eine praktische Anleitung zur Organisation und Durchführung im Alltag. Teilnehmer erhalten eine Seminarbescheinigung, die als Nachweis für das Qualitätsmanagement genutzt werden kann.


Schulungen für Krankenhäuser

Krankenhäuser riskieren durch einen nachlässigen Umgang mit Datenschutz und Datensicherheit zudem nicht nur Imageschäden und wirtschaftliche Einbußen, sondern auch strafrechtliche Ahndung und langwierige Auseinandersetzungen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden.

Die PrivCom hat ein umfangreiches Beratungs- und Seminarpaket mit verschiedenen Modulen entwickelt und zeigt Ihnen auf, wie Sie die unterschiedlichsten Fragestellungen zu Datenschutz und Datensicherheit im Krankenhaus praktisch in den Griff bekommen.


Termine

Die Schulungen finden an festen Terminen statt, aber nach persönlicher Vereinbarung kommen Dr. Bettina Kähler und Anna Cardillo auch zu Ihnen. Termine und weitere Informationen finden Sie unter www.privcom.de

PrivCom Datenschutz GmbH nun auch in Berlin

Expansion in die Hauptstadt, weitere Niederlassungen in Planung

Hamburg/Berlin, 25.8.2014

Die Hamburger Firma PrivCom Datenschutz GmbH hat nun auch eine Niederlassung in Berlin. Mit der Erweiterung der Geschäftsräume und einer neuen Ansprechpartnerin vor Ort setzen die Datenschutzberater ihre Erfolgssträhne der letzten Jahre fort und würdigen die erhöhte – bundesweite – Nachfrage.
Am 1. September 2014 bezieht die PrivCom Datenschutz GmbH ihre neuen Räume in der Winterfeldtstraße 1 in Berlin-Schöneberg. Bereits seit der Gründung im Jahr 2002 sind die Berater der PrivCom Datenschutz GmbH bundesweit aktiv und nehmen für ihre Kunden vor allem die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten wahr. Die Auftraggeber sind Firmen jeglicher Größe: von kleinen über mittelständische Unternehmen bis hin zu großen Konzernen – Datenschutz geht jeden schließlich etwas an. Viele Ärzte, Krankenhäuser und medizinische Verbände wenden sich bereits vertrauensvoll an die Spezialisten, denn hier ist der korrekte Umgang mit sensiblen Daten besonders wichtig.

Mit der Niederlassung in Berlin werden sowohl die Erreichbarkeit als auch die Beratungskapazitäten erhöht.

Anna Cardillo, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der PrivCom Datenschutz GmbH, sagt: „Gerade in Zeiten der hohen Vernetzung bedeutet dieser Schritt für uns einen enormen Vorteil. Wir sind für Kunden in und um Berlin jetzt persönlich erreichbar und freuen uns, mit Ilona Pawloska eine kompetente Ergänzung unseres Teams gefunden zu haben." Die 29-jährige Juristin ist zertifizierte Datenschutzbeauftragte und setzt ihre Schwerpunkte IT- und Datenschutzrecht nun für die PrivCom ein.

Das Unternehmen feiert am 27. August sein 12-jähriges Bestehen und spürt seit geraumer Zeit die verstärkte Nachfrage in Sachen Datenschutzberatung. Im Juli 2013 wurden bereits in der Hansestadt neue Geschäftsräume bezogen – vom Stadtteil Altona ging es ins zentraler gelegene Viertel Rotherbaum. Im Laufe des letzten Jahres ergänzten zudem einige neue Gesichter das aus Juristen und IT-Spezialisten bestehende Team.

Auch in Zukunft will die PrivCom Datenschutz GmbH weiter expandieren, geplant ist zum Beispiel demnächst ein weiterer Standort in Nordrhein-Westphalen.

Unternehmer vs. Portale

Bundesgerichtshof entscheidet gegen freizügige Auskunft

Hamburg, 07.07.2014

Der inzwischen medial aufgearbeitete Fall eines Arztes aus Schwäbisch-Gmünd, der sich unwahren Behauptungen von einem oder mehreren anonymen Usern auf dem Bewertungsportal Sanego gegenüber sah, führte am 01. Juli 2014 zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs mit weitreichenden Folgen für alle Unternehmer.

Der BGH entschied, dass die Namen anonymer Nutzer von Internetportalen nicht an Privatpersonen herausgegeben werden müssen. Der VI. Zivilsenat des Gerichts stärkt damit sowohl die Meinungsfreiheit als auch den Datenschutz.

Was bedeutet dieses Urteil für Unternehmen, die mit offensichtlich falschen Angaben zu ihrer Person oder Tätigkeit im Netz offen kritisiert werden?

Begründet hat der BGH sein Urteil mit dem Telemediengesetz (TMG). Die grundsätzlich zu schützenden Bereiche seien ausschließlich die Strafverfolgung, die Gefahrenabwehr und das Urheberrecht. In diesen Ausnahmen dürfe das TMG aufgehoben werden, so dass einzelne Nutzer aus dem Deckmantel der Anonymität fallen. Doch das Persönlichkeitsrecht einer betroffenen Privatperson, wie dem Arzt aus Schwäbisch-Gmünd, steht hier außen vor.

Der BGH bekräftigte allerdings den Unterlassungsanspruch gegen den Dienstanbieter – so dass Ärzte und Firmen in Zukunft weiterhin direkt von den Portalen verlangen dürfen, unwahre Aussagen zeitnah zu löschen. Eine Alternative wäre zudem, dass der Anbieter einen Filter bereitstellt, mit dem sich die Unternehmer vor bestimmten (wiederkehrenden) Aussagen von vornherein schützen können. Der Weg führt also nicht am Portal vorbei, sondern endet genau dort.

Auch weiterhin sind also freie, anonyme Bewertungen und Kommentare für die Betroffenen mit Aufwand verbunden – und bleiben zumindest in Bezug auf ihre Herkunft geschützt.

Was sollten Sie tun, wenn falsche oder gar beleidigende Aussagen über Ihre Praxis oder Firma auf einem Bewertungsportal auftauchen? 

Dr. Bettina Kähler von der PrivCom GmbH empfiehlt, sich direkt an den Anbieter zu wenden. „Dieser ist verpflichtet, die Aussagen zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. Grundsätzlich hat der BGH mit seinem Urteil einen angemessenen Kompromiss gefunden – die Anonymität im Internet ist ein essenzieller Bestandteil des Datenschutzes. In schweren Fällen ist aber auch der Geschädigte nicht rechtlos und kann weiterhin eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen.“ Böswillige User kommen unter dem Deckmantel der Anonymität also nicht mit allem ungestraft davon.

„Ohne eine Strafanzeige ist der effektivste Weg immer noch, auf dem Portal selbst aktiv zu werden“, so Dr. Kähler. „Eine persönliche Stellungnahme kann zum Beispiel im Falle einer einzelnen Beschwerde wahre Wunder bewirken und vermittelt bei den Lesern grundsätzlich einen guten Eindruck. Alternativ gibt es bei vielen Portalen die Möglichkeit, den eigenen Eintrag verbergen zu lassen und damit gar nicht erst für mögliche Bewertungen zur Verfügung zu stehen.“ 

 

 

PrivCom Datenschutz hat eine neue Homepage

Nutzer gelangen jetzt noch schneller und bequemer an Informationen zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit

Hamburg, 04.06.2014

Die neue Website der PrivCom Datenschutz GmbH lädt ein zum Stöbern und Informieren - gleichzeitig überzeugt sie durch Klarheit und Struktur.

Unter www.privcom.de werden Unternehmen auf der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten genauso fündig wie Betriebe, die eine Beratung in Sachen Datensicherheit suchen. Außerdem gerät das Thema "Datenschutz in der Medizin" mehr in den Mittelpunkt.

PrivCom bietet ein maßgeschneidertes Vorgehen beim Datenschutz - je nach individuellem Bedarf. Auf den neuen Webseiten sehen Sie nicht nur, wann Sie als Unternehmen überhaupt einen Datenschutzbeauftragten engagieren sollten; Sie bleiben dank aktuellen Experten-Beiträgen auch stets auf dem Laufenden in Sachen Datenschutz.

"Alle Informationen sind nun noch schneller einsehbar", freut sich Dr. Bettina Kähler, Geschäftsführerin der PrivCom Datenschutz GmbH. "Darüber hinaus erhalten Interessierte ab sofort im neuen Blog zum Thema Datenschutz in der Medizin Neuigkeiten und Tipps aus erster Hand." Diskussionen sind dabei ausdrücklich erwünscht. Anwältin Dr. Kähler: "Die Medizin lebt ebenso wie der Datenschutz vom Austausch und der kontinuierlichen Weiterentwicklung."

Datenschutz in Europa - darauf sollten Sie sich vorbereiten

Brüssel/Hamburg, 23.04.2014.

Die EU kommt ihrer neuen Datenschutzgrundverordnung langsam, aber sicher, näher. Dr. Bettina Kähler von der PrivCom Datenschutz GmbH rät Unternehmern, sich schon jetzt über die Grundzüge der geplanten Veränderungen zu informieren, um mittelfristig die eigenen Prozesse in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten sinnvoll planen zu können.
Am 12. März wurde ein ca. 120 Seiten langer Entwurf der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom EU-Parlament verabschiedet, der jetzt dem Ministerrat und der Europäischen Kommission zur weiteren Diskussion vorliegt. Im Anschluss an die Europawahl am 25. Mai werden die Gespräche hierzu aufgenommen.

Die 1995 verfasste Rechtsgrundlage zum Datenschutz innerhalb Europas wird also in absehbarer Zeit durch das längst überfällige Reformpaket ersetzt. Schon jetzt zeichnet sich ein großer Konsens innerhalb der EU ab: Bei der Abstimmung im März gab es unter den insgesamt 653 Abgeordneten mit 621 Ja-Stimmen bereits eine deutliche Mehrheit. Auch wenn sich nationale Interessen im weiteren Prozess bemerkbar machen werden (Großbritannien etwa möchte eine grundsätzlich liberale Datenschutzpolitik durchsetzen, um die ansässigen Unternehmen vor Kosten zu schützen; Deutschland hingegen will den öffentlichen Sektor stärker vom Datenschutz ausnehmen), so steht der grundsätzliche Kurs doch inzwischen fest.

Das sind die geplanten Änderungen

Durch die Neuregelung soll einerseits der Schutz von personenbezogenen Daten verbessert und zum anderen auch der Datenverkehr innerhalb der EU erleichtert werden. Für Unternehmen sind zwei Punkte zentral: Der rechtmäßige Umgang mit dem Thema Datenschutz und die Strafe bei Zuwiderhandlung.

Die Sanktionen bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz werden sich in jedem Fall verschärfen. Das bisherige Bußgeld von maximal 300.000 Euro steigt im aktuellen Entwurf auf eine Höchststrafe von 100 Millionen Euro bzw. 5 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens. Diese Strafen sind durchaus mit denen zu vergleichen, die bei Kartellrechtsverstößen anfallen. Unternehmen werden dadurch gezwungen, regelmäßige Compliance-Audits durchzuführen, um dem Risiko hoher Strafen entsprechend entgegen zu treten.
Auch werden die Aufsichtsbehörden enorm gestärkt: Wenn Unternehmen in Zukunft dazu verpflichtet werden, im Vorfeld einer geplanten Datenverarbeitung eine Risikoanalyse und die datenrechtliche Folgenabschätzung zu erstellen, kann die zuständige Aufsichtsbehörde diese Datenverarbeitung bei Gesetzesverstößen sogar bereits im Vorfeld untersagen.

Außerdem werden sich einige grundsätzliche Verfahrensbedingungen ändern: War bislang für ein Unternehmen noch die Zahl derjenigen Mitarbeiter (nämlich mehr als 9), die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, entscheidend für die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten, so wird in Zukunft die Anzahl der personenbezogenen Datensätze hierüber entscheiden. Der Entwurf sieht vor, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, wenn in einem Jahr mindestens 5.000 Datensätze verarbeitet werden. Auch verantwortliche Stellen, die besonders sensible Datenverarbeitung betreiben, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Abzuwarten bleibt dabei noch, ob IP-Adressen nicht mehr als personenbezogene Daten eingestuft werden. Die Diskussion hierum ist nach wie vor groß.

Die DSGVO sieht ebenfalls vor, dass interne Datenschutzrichtlinien und geeignete Maßnahmen von Unternehmen entwickelt (und diese auch alle 2 Jahre erneuert) werden müssen.

Schließlich ist ein Verbandsklagerecht geplant. Durch dieses könnten sich Daten verarbeitende Unternehmen vermehrt gerichtlichen Auseinandersetzungen gegenüber sehen.

Kontakt:
PrivCom Datenschutz GmbH / Dr. Bettina Kähler / Telefon: 040 48409010 / E-Mail: info@privcom.de

Ärzte atmen auf. Alle anderen auch: Europäischer Gerichtshof kippt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Luxemburg, 9.4.2014.

Gestern erklärte der Europäische Gerichtshof die bereits 2006 erlassene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Damit sind nicht nur die Europäischen Bürgerinnen und Bürger vom Generalverdacht befreit, schwere Verbrechen zu planen – auch Mediziner und Juristen werden in Hinblick auf die Wahrung ihres Berufsgeheimnisses entlastet. Deutschland weigert sich bereits seit Jahren, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen; das Bundesverfassungsgericht erklärte die Gesetzesvorlage im März 2010 für verfassungswidrig. Von der EU wurde unterdessen ein Verfahren gegen die Bundesregierung angestrengt – unklar ist, ob dieses nach dem Urteil des EuGH nun einfach fallen gelassen wird.

Was hat die Vorratsdatenspeicherung konkret mit dem Thema Datenschutz zu tun? Dr. Bettina Kähler von der PrivCom Datenschutz GmbH erklärt: „Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es darum, Eckdaten festzuhalten. Inhalte von Gesprächen werden dabei nicht erfasst, sondern nur die Information darüber, wer mit wem wann und wie lange kommuniziert oder im Internet gesurft hat. Aber auch aus diesen vermeintlich harmlosen Daten lässt sich in kürzester Zeit ein umfassendes Profil der Persönlichkeit eines Menschen erstellen." Daher bedeute das Urteil nicht nur für uns alle, sondern auch für bestimmte Berufsgruppen eine Entlastung: „Ärzte, Anwälte und Datenschutzbeauftragte zum Beispiel geraten mit der Vorratsdatenspeicherung besonders in Schwierigkeiten, da sie ihr Berufsgeheimnis nicht ausreichend wahren können", so Dr. Kähler. In der Richtlinie von 2006 wurde dieser Umstand nicht berücksichtigt (zum Beispiel durch entsprechende Ausnahmen), was den Europäischen Gerichtshof unter anderem zu der Beurteilung veranlasst hat, das Gesetz sei unverhältnismäßig.

Die nun zu ersetzende Richtlinie der EU hat in keiner Weise differenziert, wessen Daten für welchen Zeitraum gespeichert werden konnten. Sämtliche Personen – ob privat oder in ihrer öffentlichen bzw. beruflichen Funktion – konnten bisher im Namen der Sicherheit auf verdächtige Zusammenhänge bei der Kommunikation kontrolliert werden, selbst wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür bestanden, dass ihr Verhalten auch nur entfernt im Zusammenhang mit schweren Straftaten stand. Das zukünftige Europäische Parlament steht nun vor der Aufgabe, eine neue Richtlinie zu entwerfen, die angemessen mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung umgeht.

Dr. Bettina Kähler von PrivCom Datenschutz freut sich über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: „Die Gewaltenteilung funktioniert auch auf europäischer Ebene und die Chancen stehen gut, dass dieses Urteil das endgültige Ende der Vorratsdatenspeicherung ist."

Kontakt:
PrivCom Datenschutz GmbH / Dr. Bettina Kähler / Telefon: 040 48409010 / E-Mail: info@privcom.de

Neue Gesichter für den Datenschutz

Die PrivCom Datenschutz GmbH erweitert ihr Team

 

Hamburg, 01. März 2014

In die Geschäftsräume der PrivCom Datenschutz GmbH zieht zum Frühjahr 2014 eine Reihe neuer Mitarbeiter ein, um das Team tatkräftig zu verstärken.

Neue Akzente in der Öffentlichkeitsarbeit

Nadine Kurmis (29) ist zunächst Office Managerin, später übernimmt die Diplom-Politologin die PR des 2002 gegründeten Unternehmens. Christian Balzer (22) bereichert das Team ab dem 01.05.2014 als Office Manager. Der Bürokaufmann mit dem Schwerpunkt Recht aus dem Raum Greifswald freut sich auf seine neuen Aufgaben – und die Hansestadt.

Fachliche Unterstützung direkt von der Uni

Die PrivCom Datenschutz GmbH berät Unternehmen und Organisationen in allen Fragen des Datenschutzes. Die Geschäftsführerinnen Dr. Bettina Kähler und Anna Cardillo freuen sich daher außerdem über Zuwachs aus den Rechtswissenschaften. Die zwei Studierenden der Universität Hamburg befinden sich in ihrem vierten Semester und bekommen nun einen spannenden Einblick in den vielseitigen Berufsalltag eines Beraters geboten. Auch erwarten die angehenden Juristen zahlreiche interessante Fälle aus der Praxis.

Ein dutzend erfolgreiche Jahre im Datenschutz

Die Erweiterung des Mitarbeiterstabs bei der PrivCom Datenschutz GmbH geht einher mit dem allgemeinen Ausbau des Unternehmens nach nunmehr zwölf erfolgreichen Jahren. Die deutlich gesteigerte Nachfrage nach Beratungsleistungen zum Thema Datenschutz – speziell im Mittelstand sowie in Medizin- und Gesundheitswesen – führte speziell im letzten Jahr zu einer Restrukturierung der PrivCom. Neben den Räumlichkeiten erfuhr auch das Beratungsangebot eine deutliche Ausweitung. Die neuen Mitarbeiter runden die Erfolgsgeschichte nun ab und starten gemeinsam in eine neue, vielversprechende Phase der PrivCom-Geschichte.