DSB-Check – Ergebnis

- November 24, 2010

Ihr Unternehmen ist zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, weil es personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung (d. h. als Unternehmen des Adresshandels, als Auskunftei usw.) oder zum Zwecke der anonymisierten Übermittlung (Markt- und Meinungsforschung) erhebt, verarbeitet oder nutzt (§ 4f Abs. 1 BDSG). Die Pflicht besteht unabhängig von der Zahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter.

Wir unterstützen Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir für Sie die Funktion als externer Datenschutzbeauftrager. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Rechtlicher Hinweis

Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de

Wir erarbeiten Sicherheitskonzepte und übernehmen für Sie den externen betrieblichen Datenschutz.