Das Buch zum Datenschutz

Bald ist es ein Jahr her, dass mein Buch zum Datenschutz erschien: "Nützliches Wissen über Datenschutz. Ein beratender Erfahrungsbericht".

Erhältlich hier und überall, wo es Bücher gibt - als Taschenbuch oder eBook.

Stimmen von Leserinnen und Lesern:

"Eine gelungene Mischung aus Essay und Sachbuch!"

"Ich finde, Sie haben ein schönes, informatives, politisch wichtiges und lesenswertes Buch geschrieben, dem ich möglichst viele Leser wünsche. Die persönlichen Aspekte machen es besonders und das abstrakte Thema greifbar."

"Dieses Buch sollten bei mir im Unternehmen alle lesen."

"Großes Kompliment, es liest sich sehr unterhaltsam – und das trotz des ja sehr komplexen Themas."

"So bildhaft und mit amüsanten Beispielen unterlegt, sind Sachbücher sehr, sehr selten. Zumal du auch das Können von Top-Textern beherrscht, knappe, klare Sätze. Brilliant."

Mein Buch über Datenschutz und Informationssicherheit

„Schreib‘ ein Buch!“, sagten die Frauen aus dem Marketing mir damals, als ich anfing Beraterin zu sein. „Ein Buch ist die beste Eigenwerbung für Kleinselbstständige!“. Schön wär’s, dachte ich. Ich hatte zwei noch sehr kleine Kinder, für die ich alleine verantwortlich war, und hielt die PrivCom Datenschutz mit viel Mühe gerade so am Laufen. Etwas später musste ich dann das (schnelle) Wachstum der Firma organisieren, was sich auch als keine ganz leichte Aufgabe herausstellte. Zusammen mit der Sorgearbeit zu Hause gab es für alles Drumherum nach wie vor wenig bis keinen Platz. Ein Buch über Datenschutz zu schreiben war ein guter Gedanken in ganz weiter Ferne.

Hinzu kam, dass ich lange nur wusste, was ich nicht schreiben wollte. Ich wollte nicht der großen Anzahl von „Wie organisieren Sie Datenschutz im Unternehmen“ Ratgebern einen weiteren hinzufügen.

Nun aber, fast 18 Jahre nach dem ersten Gedanken an ein Buch, ist es jetzt soweit. Das Manuskript ist so gut wie fertig und das Buch wird 2023 erscheinen. „So kompliziert ist das ja gar nicht – Geschichten und nützliches Wissen über Datenschutz“ lautet der vorläufige Titel.

Datenschutz und Informationssicherheit

Ich möchte Leserinnen und Leser erreichen, die sich für Datenschutz, Informationssicherheit und Digitalisierung interessieren (müssen), sich aber mit den Details nicht auskennen und einen verständlichen und unterhaltsamen Überblick über die Materie erhalten wollen. Das Buch ist für diejenigen, die kein Fachbuch im herkömmlichen Sinn lesen, sondern einen ungewohnten Blick auf diese ungeliebten Themen erhalten wollen. Eingeflossen sind gut 20 Jahre Erfahrung aus der Beratung zu Datenschutz und Informationssicherheit und mein Anspruch, diese als „trocken“ oder „extrem kompliziert“ angesehene Materie leicht und in Geschichten verpackt darzustellen. In meinem Alltag als Beraterin gelingt mir das aller Regel - ob es mir auch mit dem Buch gelungen ist, müssen dann diejenigen beurteilen, die es lesen. Ich bin gespannt. Vorbestellungen nehme ich gerne jetzt schon hier entgegen.

Brauchen Sie eine (externe) Datenschutzbeauftragte?

Wie funktioniert die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unter bestimmten Umständen zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Ihr Unternehmen davon betroffen ist und wann Sie mich und die PrivCom Datenschutz GmbH dafür engagieren können.

Anfang ist, wo Sie stehen

Gut, dass Sie hier sind und sich dem Thema widmen! Es ist egal, wie lange Sie schon überlegen und welche Schritte Sie bisher unternommen haben. Wir holen Sie da ab, wo Sie gerade stehen.
Im Laufe der Jahre habe ich als Beraterin gelernt, mit der Führungsebene in Unternehmen Geduld zu haben, was die Bewertung der Wichtigkeit des Datenschutzes und seiner Umsetzung im Unternehmen angeht. Mehr als einmal erlebte ich, dass auch Geschäftsführungen, die Datenschutz zunächst als ein Thema betrachteten, dass zwar irgendwie bearbeitet werden müsste, aber kein weiteres Engagement bräuchte, im Laufe der Zeit umgedacht haben. Dieses Umdenken führte dann oft zu einem Engagement, das aus einer gewachsenen Überzeugung resultierte.

Die ungeliebten Themen endlich angehen

Insofern sind die mir liebsten Geschäftsführungen diejenigen, die Datenschutz und Informationssicherheit zwar mit einer gewissen Skepsis betrachten und von der Wichtigkeit im Grunde ihres Herzens nicht überzeugt sind, die aber gleichzeitig wissen, dass gute Standards ein Baustein ihres geschäftlichen Erfolgs sind. Bestenfalls wächst aus dieser Haltung eben jene Überzeugung, aus der heraus das Thema unternehmensintern bearbeitet wird.

Die Pflicht zur Bestellung einer / eines Datenschutzbeauftragten

…besteht für Unternehmen und Organisationen, sofern sie

„in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“;

§ 38 BDSG

und unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Personen, wenn

"die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht"

Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO

oder

"die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen"

Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO

Datenschutzbeauftragte können unternehmensintern oder extern bestellt werden.

Bitte beachten Sie: Sofern Ihr Unternehmen nach den Vorgaben des § 38 BDSG nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sind Sie trotzdem gehalten, die Anforderungen der DSGVO umzusetzen!

Bitte beachten Sie außerdem: Die mögliche Verpflichtung, eine Datenschutzbeauftragte zu bestellen, gilt sowohl für Verantwortliche (Unternehmen, die ihre eigenen Daten verarbeiten) als auch für Auftragsverarbeiter (Unternehmen, die die Daten anderer verarbeiten, z.B. Rechenzentren).

Auslagern hat Vorteile

Auch und gerade für kleine Unternehmen kann es vorteilhaft sein, die Bearbeitung der Datenschutz-Aufgaben auszulagern, anstatt sie selber bearbeiten zu wollen. Wir lösen Probleme in 15 Minuten, für die Sie Tage bräuchten, da wir uns seit vielen Jahren ausschließlich mit diesen Themen beschäftigen. Und wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Lösungen richtig und rechtskonform sind.

... und die Kosten?

Für kleine Unternehmen haben wir Bausteine zu den wichtigsten Themen, die Sie auch ohne Bestellung als Datenschutzbeauftragte buchen können.

Für größere Unternehmen vereinbaren wir eine individuelle Beratung.

In beiden Fällen gilt: eine Auslagerung und externe Beratung ist günstiger als selber machen.


Begriffserklärung: Verarbeiten

Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten (3 Abs. 4 Satz 1 BDSG). Weder das Erheben noch das Nutzen, Anonymisieren und Pseudonymisieren gehören zur Datenverarbeitung im Sinne dieser Definition. Diese Formen des Umgangs mit personenbezogenen Daten werden deshalb stets gesondert in bundesgesetzlichen Datenschutzbestimmungen erwähnt.

DSB-Check - Ergebnis

Ihr Unternehmen ist zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, weil es personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung (d. h. als Unternehmen des Adresshandels, als Auskunftei usw.) oder zum Zwecke der anonymisierten Übermittlung (Markt- und Meinungsforschung) erhebt, verarbeitet oder nutzt (§ 4f Abs. 1 BDSG). Die Pflicht besteht unabhängig von der Zahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter.

Wir unterstützen Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir für Sie die Funktion als externer Datenschutzbeauftrager. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Rechtlicher Hinweis

Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de