Begriffserklärung: Erheben

Erheben ist das Beschaffen von personenbezogenen Daten über den Betroffenen (§ 3 Abs. 3 BDSG). Zum Erheben gehören sämtliche Aktivitäten, die der Speicherung und weiteren Verwendung der Daten vorgelagert sind. Der Begriff umfasst nicht die zufällig erlangten oder aufgedrängten Informationen. Das Erheben setzt nach allgemeiner Auffassung ein finales, zielgerichtetes Beschaffen personenbezogener Daten voraus. Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob die verantwortliche Stelle bereits bei der Beschaffung eine bestimmte Verwendung der Daten beabsichtigt. Der Erhebungsbegriff ist ferner methodenoffen, d.h. das Vorliegen einer Erhebung ist nicht an bestimmte Verfahren gebunden.

Das Datenschutzrecht geht in erster Linie vom Beschaffen personenbezogener Daten bei Betroffenen selbst aus. Es müssen jedoch bei der Unterschiedlichkeit der Aufgabenstellung auch andere Formen der Informationsbeschaffung mit einbezogen werden. Die von der verantwortlichen Stelle ausgeübte Tätigkeit kann es erforderlich machen, Informationen bei anderen Stellen oder Personen zu beschaffen. Das Erheben umfasst folglich jede Form gezielt betriebener Gewinnung personenbezogener Daten, auch wenn dies ohne Mitwirkung Betroffener durch andere öffentliche Stellen oder private Dritter sowie durch zweckgerichtete Beobachtung geschieht. Insoweit stellt jede Datenübermittlung für die Stelle, die die Daten empfängt, eine Erhebung dar.

DSB-Check - Ergebnis

Ihr Unternehmen ist zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, weil es personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung (d. h. als Unternehmen des Adresshandels, als Auskunftei usw.) oder zum Zwecke der anonymisierten Übermittlung (Markt- und Meinungsforschung) erhebt, verarbeitet oder nutzt (§ 4f Abs. 1 BDSG). Die Pflicht besteht unabhängig von der Zahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter.

Wir unterstützen Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir für Sie die Funktion als externer Datenschutzbeauftrager. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Rechtlicher Hinweis

Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de

DSB-Check - Bitte beantworten Sie die folgende Frage:

Erhebt, verarbeitet oder nutzt Ihr Unternehmen personenbezogene Daten automatisiert ?

Beispiele: Die personenbezogenen Daten werden auf einem PC gespeichert und können automatisiert ausgewertet werden. Eine Gehaltsliste wird mit Hilfe eines Datenverarbeitungsprogramms erstellt. Leistungsdaten werden zum Zwecke der automatisierten Auswertung erfasst.

ja   nein