Ärzte atmen auf. Alle anderen auch: Europäischer Gerichtshof kippt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

- April 25, 2014

Luxemburg, 9.4.2014.

Gestern erklärte der Europäische Gerichtshof die bereits 2006 erlassene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Damit sind nicht nur die Europäischen Bürgerinnen und Bürger vom Generalverdacht befreit, schwere Verbrechen zu planen – auch Mediziner und Juristen werden in Hinblick auf die Wahrung ihres Berufsgeheimnisses entlastet. Deutschland weigert sich bereits seit Jahren, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen; das Bundesverfassungsgericht erklärte die Gesetzesvorlage im März 2010 für verfassungswidrig. Von der EU wurde unterdessen ein Verfahren gegen die Bundesregierung angestrengt – unklar ist, ob dieses nach dem Urteil des EuGH nun einfach fallen gelassen wird.

Was hat die Vorratsdatenspeicherung konkret mit dem Thema Datenschutz zu tun? Dr. Bettina Kähler von der PrivCom Datenschutz GmbH erklärt: „Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es darum, Eckdaten festzuhalten. Inhalte von Gesprächen werden dabei nicht erfasst, sondern nur die Information darüber, wer mit wem wann und wie lange kommuniziert oder im Internet gesurft hat. Aber auch aus diesen vermeintlich harmlosen Daten lässt sich in kürzester Zeit ein umfassendes Profil der Persönlichkeit eines Menschen erstellen.“ Daher bedeute das Urteil nicht nur für uns alle, sondern auch für bestimmte Berufsgruppen eine Entlastung: „Ärzte, Anwälte und Datenschutzbeauftragte zum Beispiel geraten mit der Vorratsdatenspeicherung besonders in Schwierigkeiten, da sie ihr Berufsgeheimnis nicht ausreichend wahren können“, so Dr. Kähler. In der Richtlinie von 2006 wurde dieser Umstand nicht berücksichtigt (zum Beispiel durch entsprechende Ausnahmen), was den Europäischen Gerichtshof unter anderem zu der Beurteilung veranlasst hat, das Gesetz sei unverhältnismäßig.

Die nun zu ersetzende Richtlinie der EU hat in keiner Weise differenziert, wessen Daten für welchen Zeitraum gespeichert werden konnten. Sämtliche Personen – ob privat oder in ihrer öffentlichen bzw. beruflichen Funktion – konnten bisher im Namen der Sicherheit auf verdächtige Zusammenhänge bei der Kommunikation kontrolliert werden, selbst wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür bestanden, dass ihr Verhalten auch nur entfernt im Zusammenhang mit schweren Straftaten stand. Das zukünftige Europäische Parlament steht nun vor der Aufgabe, eine neue Richtlinie zu entwerfen, die angemessen mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung umgeht.

Dr. Bettina Kähler von PrivCom Datenschutz freut sich über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: „Die Gewaltenteilung funktioniert auch auf europäischer Ebene und die Chancen stehen gut, dass dieses Urteil das endgültige Ende der Vorratsdatenspeicherung ist.“

Kontakt:
PrivCom Datenschutz GmbH / Dr. Bettina Kähler / Telefon: 040 48409010 / E-Mail: info@privcom.de

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