DSB-Check – Ergebnis
Ihr Unternehmen ist gem. § 4f Abs. 1 BDSG zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, weil es personenbezogene Daten verarbeitet, und mindestens 20 Personen mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten beschäftigt sind.
Wir unterstützen Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir für Sie die Funktion als externer Datenschutzbeauftrager. Nähere Informationen finden Sie hier.
Rechtlicher Hinweis
Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de