DSB-Check – Ergebnis

- November 24, 2010

Ihr Unternehmen ist gem. § 4f Abs. 1 BDSG zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, weil es personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, und mehr als neun Arbeitnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten beschäftigt sind.

Wir unterstützen Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir für Sie die Funktion als externer Datenschutzbeauftrager. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Rechtlicher Hinweis

Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de

Wir erarbeiten Sicherheitskonzepte und übernehmen für Sie den externen betrieblichen Datenschutz.