Datenschutzbeauftragter

Ich bin in letzter Zeit wieder öfter gefragt worden, was eine Datenschutzbeauftragte eigentlich können muss. Im Jahr 2017 habe ich auf Bitten eines englischen Kollegen einmal einen kurzen Vortrag gehalten. Das Thema des kurzen Vortrags war “Privacy challenges in the new decade”.

Ich zitiere hier einen kurzen Auszug, der die Frage zumindest in Teilen beantwortet:

Herausforderungen für die Datenschutzbeauftragte

Privacy challenges in the new decade? Talking about privacy and challenges, I think there are actually two major challenges.

Number one: to work for the better transparency of IT-systems. Number two: to invest in the knowledge about privacy and IT security on any level in the companies.

On a personal level the challenge for us will be that we have many roles: we are the hunters that push the CEOs to action, the staff to get the information that we need in order to do our work. We are the patient mothers, explaining necessary procedures again and again until they work without us. And sometimes, too, we are knights in the shining armor who get things straight again when they went terribly wrong. To combine these very different roles will be our very own challenge, but if we succeed, we will be able to work towards a better working privacy and IT-security on any level.

IT-Sicherheitsbeauftragter

Jetzt, rund acht Jahre später kann ich hinzufügen: diese Beschreibung gilt immer noch und diese "soft skills" braucht auch eine/einen IT-Sicherheitsbeauftragte/r. Letztere waren 2017 noch nicht so weit verbreitet wie heute.

Haben Sie Fragen zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten oder eines externen Sicherheitsbeauftragten? Sprechen Sie uns gerne an.

Privacy Challenges for the New Decade

Bei der Sortierung alter Texte traf ich auf einen kurzen Vortrag zum Europäischen Datenschutztag, den ich online gehalten habe. Ich war der Bitte eines Kollegen in einem internationalen Konzern gefolgt, der online Fortbildungen organisiert. Obwohl der Europäische Datenschutztag ja schon eine eine ganze Weile zurückliegt (28. Januar), veröffentliche ich den Vortrag hier noch mal. Vielleicht ist es ja ganz gut ein paar Gedanken abseits von Covid-19 zu lesen. Das Thema des kurzen Vortrags war: “Privacy challenges in the new decade”.

(mehr …)

Umzug

5 Jahre lang hat PrivCom Datenschutz in der Hallerstraße an der Kreuzung zur Hochallee "gewohnt"; jetzt lief unser Mietvertrag aus und seit Anfang der Woche finden Sie uns unter der folgenden Adresse:

Rothenbaumchaussee 165
20149 Hamburg.

Alle weiteren Kontaktdaten bleiben dieselben.

Hier grenzt ein recht großes Stück  Garten an die Büroräume, in dem man gerade jetzt im Sommer unter dem Sonneschirm gut sitzen kann. Kommen Sie gerne einmal vorbei!

 

 

Externer Datenschutzbeauftragter - häufig die bessere Lösung.

Sie können uns als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellen. So können Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern und wir um alle Datenschutzangelegenheiten in Ihrem Unternehmen. So unauffällig wie möglich, so gründlich wie nötig.

Unsere Datenschutzbeauftragten verfügen über langjährige Erfahrung in allen Bereichen des betrieblichen Datenschutzes und über fundiertes juristisches und technisches Wissen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist nicht billig, aber kostengünstig.

Die Kosten für die Wahrnehmung der Funktion eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens und nach den besonderen Umständen Ihrer Datenverarbeitung. Die datenschutzrechtliche Beratung und Betreuung eines kleinen Betriebes, der nur wenige Kundendaten verarbeitet, bedeutet weniger Aufwand als die Arbeit für ein großes Unternehmen mit internationalem Datenaustausch.

Auch als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte arbeiten wir mit einem prozess- und risikoorientierten Ansatz. Ausgehend von einer Risikoanalyse legen wir mit Ihnen zusammen Ihre Sicherheitsziele fest, erarbeiten anhand Ihrer unternehmensinternen Prozesse ein Datenschutz- und Sicherheitskonzept und begleiten die Umsetzung.

Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen.

Wir bieten die Dienstleistung externer Datenschutzbeauftragter bundesweit an und arbeiten schwerpunktmäßig im Raum Norddeutschland aber auch bundesweit.

Hier können Sie prüfen, ob Sie zur Bestellung einen Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind.

Fachkunde für Datenschutzbeauftragte

In diesem Seminar erwerben Sie eine Grundlage wichtiger Fachkenntnisse, die Sie als betrieblicher Datenschutzbeauftragter im Unternehmen brauchen. Der Umfang ist flexibel und richtet sich nach Ihren Wünschen: Wir können die wichtigsten Themen kompakt in einem Tag erörtern oder für jeden Bereich (Recht, Technik, Organisation) je einen Tag ansetzen.

In jedem Fall stehen die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihre Umsetzung im Vordergrund.

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele zeigen wir Ihnen, wie Sie den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit im Alltag Ihres Unternehmens gerecht werden und ein Datenschutzmanagement aufbauen können.

Termine auf Anfrage. Gerne kommen wir auch zu Ihnen ins Haus. Wir bieten dieses Seminar nicht nur an unseren Standorten Hamburg, NRW und Berlin, sondern auch bundesweit an.

Referentinnen/Referent:

Anna Cardillo
Rechtsanwältin
Geschäftsführerin der PrivCom Datenschutz GmbH

Andreas Bethke
Dipl. Inf. (FH)
Datenschutzbeauftragter

 

 

 

 

DSB-Check - Ergebnis

Ihr Unternehmen erhebt, verarbeitet oder nutzt zwar personenbezogene Daten, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Trotzdem müssen Sie für die Einhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sorgen.

Hierbei können wir Sie unterstützen.

Rechtlicher Hinweis

Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de

DSB-Check - Ergebnis

Ihr Unternehmen ist gem. § 4f Abs. 1 BDSG zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, weil es personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, und mehr als neun Arbeitnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten beschäftigt sind.

Wir unterstützen Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir für Sie die Funktion als externer Datenschutzbeauftrager. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Rechtlicher Hinweis

Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de

DSB-Check - Bitte beantworten Sie die folgende Frage:

Sind Sie ein Unternehmen oder Hilfsunternehmen der Presse und verarbeiten Sie die personenbezogenen Daten ausschließlich für eigene journalistisch-redaktionelle Zwecke?

Beispiele: Eine Zeitung oder Zeitschrift sammelt personenbezogene Daten ausschließlich für Zwecke der Veröffentlichung in redaktionell gestalteten Artikeln.

ja   nein