Bettina Kähler
November 24, 2010

Besondere Arten personenbezogener Daten

§ 3 Absatz 9 BDSG definiert "besondere Arten personenbezogener Daten" als Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Für derartige besonders sensible Daten ist eine ganze Reihe von Sonderregelungen zu beachten.

Soweit "besondere Arten personenbezogener Daten" genutzt werden sollen, sind Datennutzungen nur ausnahmsweise und in der Regel nur mit der Einwilligung der Betroffenen erlaubt.

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