Leitbild

Datenschutz und Informationssicherheit:
Verpflichtung, Herausforderung – und Chance.

Der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten und durchdachte Standards in der Informationssicherheit sind keine unternehmerische Kür mehr: Der Schutz und die Sicherheit von Daten aller Art im Alltagsgeschäft werden immer stärker zu wesentlichen Qualitätsmerkmalen von Unternehmen.

Wir unterstützen und beraten Unternehmen und öffentliche Stellen in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit:

Wir organisieren mit Ihnen auch den Wandel, den die Datenschutz-Grundverordnung mit sich bringt und unterstützen Sie bei der Anpassung Ihrer Prozesse an deren Anforderungen.

Bei unserem professionellen Handeln verstehen wir uns als faire und loyale Partner unserer Auftraggeber. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Wir legen Wert auf beständige Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden und ebenso zu unseren Partnern.

Unser Unternehmen wurde im Jahr 2002 in Hamburg gegründet; von dort aus arbeiten wir noch immer schwerpunktmäßig.

Besondere Arten personenbezogener Daten

§ 3 Absatz 9 BDSG definiert "besondere Arten personenbezogener Daten" als Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Für derartige besonders sensible Daten ist eine ganze Reihe von Sonderregelungen zu beachten.

Soweit "besondere Arten personenbezogener Daten" genutzt werden sollen, sind Datennutzungen nur ausnahmsweise und in der Regel nur mit der Einwilligung der Betroffenen erlaubt.