Datenschutz und Medikamentenkontrolle
Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft: Unkontrollierter Medikamenteneinsatz in der Massentierhaltung?
Laut eines Berichts auf NDR Info verhindert die Deutsche Bundesregierung die wirksame Kontrolle des Antibiotika-Einsatzes in der Massentierhaltung.
Quelle: Compliance-Magazin.de, 20.11.2010
Nach Erkenntnissen des Radiosenders NDR Info verhindert die Deutsche Bundesregierung wirksame Kontrollen beim Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft. So lasse das Bundeslandwirtschaftsministerium trotz heftiger Kritik von Opposition und Datenschützern unkontrollierten Medikamenteneinsatz in der Massentierhaltung zu.
Das Ministerium hätte gegenüber NDR Info mitgeteilt, dass der Datenschutz Grund für die Ausnahmen bei der Medikamentenkontrolle sei. Tierärzte und Mäster wären sonst zu leicht zu identifizieren. Ein Hörfunkinterview mit NDR Info habe das Ministerium abgelehnt.
Die zum Thema befragte Grünen-Bundestagsfraktionsvorsitzende Bärbel Höhn habe im Radioprogramm auf NDR Info von einem „Skandal“ gesprochen. Das Ministerium sei vor der Fleisch-Lobby eingeknickt. Auch Datenschützer hätten die Begründung für zahlreiche Ausnahmen in der entsprechenden Bundesverordnung als nicht einleuchtend und unverhältnismäßig bezeichnet.
Laut NDR Info wolle nun er Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, die rechtlichen Grundlagen prüfen. Eigentlich sollte durch eine neue Datei von 2011 an kontrolliert werden, wohin wie viele Antibiotika geliefert werden – unter anderem durch eine Angabe der vollständigen Postleitzahl des verordnenden Tierarztes. Nach langer Diskussion über die entsprechende Bundesverordnung müssen jetzt generell nur noch die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl erfasst werden.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes, Peter Schaar, und des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hätten nun Aufklärung vom Ministerium verlangt. Schaar hätte NDR Info mitgeteilt, dass in diesem Fall der Verbraucherschutz wichtiger sei als der Datenschutz. Weichert habe sich auch für die Preisgabe nicht nur der Postleitzahl, sondern auch des Tierarztnamens ausgesprochen. Die Argumentation des Ministeriums sei „Unsinn“.
Ein Tierarzt, der einen derartigen Einfluss auf die Vergabe von Medikamenten habe, müsse natürlich mit seinem Namen dafür einstehen und sich kontrollieren lassen. Zudem würden die Daten in einer geschützten Datei gespeichert, die nicht öffentlich zugänglich sei.