Datenschutz in der Wohnungswirtschaft
Photo Credit: Franziska Kähler
Wer nicht gerade auf dem Land in einer strukturschwachen Gegend umziehen will, weiß wie schwierig und aufreibend die Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sein kann. Bezahlbarer Wohnraum wird gerade in Großstädten immer mehr zu einer knappen Ressource, auf eine Wohnung kommen oftmals hunderte von Interessenten und Bewerbern. Die Frage nach dem Datenschutz für Wohnungssuchende erscheint da fast wie eine Kleinigkeit, die hinter den wirklich entscheidenden Fragen zurücktreten kann.
Werden Sie polizeilich gesucht?
Vermieter fragen schon bei der ersten Interessenbekundung an einer Wohnung völlig ungeniert die persönlichsten Daten der Wohnungssuchenden ab: Höhe Ihrer monatlichen Verbindlichkeiten aus Unterhaltszahlungen? Aus Kreditverträgen, aus Pfändungen? Haben Sie in den letzten 5 Jahren eine eidesstattliche Versicherung über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben? Wo sind Ihre Kinder geboren und Geburtsdatum der Kinder? Selbst die Frage, ob denn ein aktueller Haftbefehl gegen den Interessenten vorliege, habe ich schon in einem Fragebogen gefunden.
Eine Vielzahl Daten gegen eine vage Aussicht
Das und noch einiges mehr sollen Wohnungssuchende sofort bei der ersten Interessensbekundung von sich preisgeben, mit der sehr vagen Aussicht, überhaupt erstmal ein Angebot für eine Wohnung zu erhalten. Recht pauschal werden „grundsätzlich alle“ solche Fragen für zulässig erklärt, mit der Begründung der Vermieter habe „ein großes Interesse an diesen Informationen“.
Übersehen wird dabei, dass sich das große Interesse im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben bewegen muss.
Unter Datenschutzaspekten ist die Zulässigkeit von Fragen an Wohnungssuchende an recht enge Grenzen gebunden. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben schon im Jahr 2014 eine Orientierungshilfe zum Thema herausgegeben, die die Voraussetzungen darstellt. Ein daran angelehntes Beispiel für einen datenschutzkonformen Fragebogen zur Selbstauskunft im Rahmen der Wohnungssuche, findet sich hier.
Anforderungen unter DSGVO nicht verändert
Deren Gültigkeit besteht auch mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fort. Mit Einwilligungen kann an dieser Stelle nicht gearbeitet werden, weil die Freiwilligkeit nicht gegeben ist. Leitlinie ist der Interessensausgleich zwischen der Sicherheit für den Vermieter, einen passenden und solventen Mieter zu finden, und dem Schutz der Wohnungssuchenden vor dem Missbrauch sehr persönlicher Daten. Weder soll der Vermieter durch Mieter wirtschaftlichen Schaden erleiden, noch sollen Wohnungssuchende am Ende in ihrem Auto schlafen müssen, weil eine Flut sensibler Daten sie zu unerwünschten Mietern macht.
Dieser Interessensausgleich ist herstellbar. Wohnungsunternehmen kostet er möglicherweise eine Investition in die Umstellung von internen Prozessen, das in diesem Zusammenhang oft gehörte Argument – „wenn ich Datenschutz beachten soll kann ich nicht mehr arbeiten“ – ist allerdings kein Kriterium. Man fährt ja auch nicht konsequent mit der Begründung über rote Ampeln, dass man dann schneller durch die Stadt kommt.
DSGVO Umsetzung beginnen
Wohnungsunternehmen sollten spätestens jetzt anfangen, die Rechtmäßigkeit ihrer Datenverarbeitung im Hinblick auf die Regeln der DSGVO zu überprüfen und insbesondere die Fragebögen für Interessenten auf eine neue Grundlage zu stellen. Die Tatsache, dass Wohnungssuchende für die Aussicht auf ein neues Zuhause im Zweifel (vermeintlich) freiwillig alles von sich preisgeben, wird Vermieter zukünftig nicht vor Komplikationen wegen unzulässiger Datenverarbeitung bewahren – und auch nicht vor den entsprechenden Bußgeldern, die mit der DSGVO erheblich gestiegen sind. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche, die betroffene Personen zukünftig wegen der unerlaubten Verarbeitung ihrer persönlichen Daten geltend machen können.
Workshops zum Datenschutz in der Wohnungswirtschaft
Zusammen mit unserem Kunden, der Immosolve GmbH, arbeiten wir seit vielen Jahren kontinuierlich an der Verbesserung der datenschutzkonformen Abläufe bei der Organisation von Mietverhältnissen und Wohnungssuchen. Wer sich für ein paar mehr Einzelheiten zu diesem Thema interessiert, kann bei Immosolve noch an einem Webinar teilnehmen („Fit für die DSGVO“), das einen etwas erweiterten Überblick über die Thematik gibt, und bei dem ich Referentin bin. Sowohl bei Immosolve als auch bei uns können auch weiterführende Workshops und ausführliche Beratung zum Thema „Die Umsetzung der DSGVO im Wohnungsunternehmen“ gebucht werden. Sprechen Sie uns gerne an.