Neues europäisches Datenschutzrecht (3)
Video von der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Vorschlags der EU-Kommission für ein neues europäisches Datenschutzrecht (in englischer Sprache):
http://www.youtube.com/watch?v=9binnTteKeA&feature=BFa&list=PLAA5F774719E9F911&lf=plcp
Bemerkenswert ist unter anderem, dass die zuständige Kommissarin, Vivian Reding, die Klage des österreichischen Studenten Max Schremp gegen Facebook auf Herausgabe seiner Daten und die damit verbundenen Schwierigkeiten als ein Beispiel dafür benennt, wie es zukünftig nicht sein sollte. Zukünftig soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission eine einzige nationale Aufsichtsbehörde für alle Datenschutzanliegen von Unternehmen und Privatpersonen zuständig sein („One-Stop-Shop“). Für das Beispiel der Facebook-Auseinandersetzung würde das bedeuten, dass die Aufsichtsbehörde in Österreich für die Forderungen auf Herausgabe der persönlichen Daten zuständig wäre. Sie hätte sich mit Facebook und ggf. der irischen Behörde auseinandersetzen müssen, um Max Schremp weiter zu helfen – und nicht, wie zurzeit, er selber.