Neues E-Health Gesetz

- Januar 23, 2015

Der Referentenentwurf ist online – die ersten Meinungen auch

Der Entwurf zum neuen E-Health-Gesetz ist online und ruft die ersten Kritiker auf den Plan. Aus Datenschutzsicht wird ebenso argumentiert wie aus der Perspektive der Mediziner und Patienten. Wir haben einige Stimmen zum Gesetzesentwurf zusammengefasst.

Datenschutz

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sagt in seiner Pressemitteilung, der Gesetzesentwurf werde „seinem Anspruch, „für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ zu sorgen, nicht im Ansatz gerecht und verfolgt insbesondere das Ziel, endlich die seit neun Jahren überfällige Telematik-Infrastruktur (TI) und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit finanziellen Sanktionen und Anreizen durchzusetzen.“ Nach Ansicht des ULD reichen allerdings die Maßnahmen des Gesetzesentwurfs nicht einmal dafür aus.
Fazit: „Aus Sicht des ULD adressiert der vorliegende Gesetzentwurf einseitig die wirtschaftlichen Interessen von Ärzteschaft und Krankenhausbetreibern und verliert dabei die Patienten mit ihren Bedürfnissen nach Transparenz und Vertraulichkeit völlig aus dem Blick.“ Die Empfehlung des ULD-Leiters Thilo Weichert ist daher, die Themen Patientengeheimnis und medizinische Funktionalität zusammenzubringen: „Zunehmend werden externe Dienstleister eingeschaltet. Hier muss das Patientengeheimnis gewährleistet bleiben – einschließlich eines umfassenden Beschlagnahmeschutzes bei den Auftragnehmern. Nur so kann der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die deutsche IT-Industrie im Gesundheitssektor nicht von halbseidenen Anbietern etwa aus Übersee ausmanövriert wird. “

Die Praxis in der Praxis (und im Krankenhaus)

Die Ärztezeitung berichtet zum einen über den finanziellen Anreiz für die elektronische Vernetzung: „Ärzte, die elektronische Arztbriefe verschicken, sollen demnach im Rahmen einer Anschubfinanzierung in den Jahren 2016 und 2017 eine zusätzliche Vergütungspauschale erhalten. Ab dem Jahr 2018 sollen Ärzte dann nur noch über die Telematikinfrastruktur abrechnen können. Eine zusätzliche Vergütung sollen zudem Krankenhäuser erhalten, die einen Entlassbrief elektronisch erstellen, sowie Vertragsärzte, die diese Entlassbriefe elektronisch einlesen. Diese Anschubfinanzierung soll zwischen dem 1. Juli 2016 und dem 20. Juni 2018 gezahlt werden.“

Zum anderen widmet sie sich dem Thema Schnittstellen-Problematik, das in ihren Augen ungelöst bleibt: „Tatsächlich steht im Gesetzentwurf aber nur, dass in die Praxis- und Klinik-IT-Systeme „so bald wie möglich“ offene und standardisierte Schnittstellen integriert werden sollen, „die einen uneingeschränkten Datenaustausch“ zwischen den Systemen ermöglichen. Die erforderlichen Festlegungen – und damit den technischen Rahmen – zu den Schnittstellen sollen KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) im Benehmen mit der Betreibergesellschaft der Gesundheitskarte, der gematik, treffen. (…) KBV und DKG wird gleichzeitig aufgetragen, die Umsetzung zu prüfen bzw. den IT-Herstellern zu attestieren, dass sie die Schnittstellen-Anforderungen erfüllen. Damit dürften die Schnittstellen Einzug ins Zertifizierungsverfahren der Praxis- und Kliniksoftware halten. Eine Regelung, die nicht nur auf Ärzteseite für Kritik sorgt. Der Entwurf greife hier an einer zentralen Stelle zu kurz, findet Dr. Thomas Kriedel, Vorstand der KV Westfalen-Lippe: „Wir brauchen verbindliche Verpflichtungen der Hersteller und nicht nur freundliche Appelle, sonst laufen alle Vernetzungen ins Leere“, so Kriedel, der Vorsitzender der gematik-Gesellschafterversammlung ist.“

Lob, Kritik und Anregungen

Der Verband digitale Gesundheit e.V. hat sich bereits dezidiert mit den Inhalten und Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auseinandergesetzt. Grundsätzlich wird ein mangelnder Druck zur Durchsetzung beklagt, denn es sei zunächst bloß eine Probephase von 2 Jahren ab Mitte 2016 vorgesehen. Beim bereits erwähnten finanziellen Anreiz zur Versendung medizinischer Dokumente wie krankenhäuslicher Entlassbriefe sieht der VdigG ebenso das Problem des mangelnden Drucks: Eine Ausnahmeregelung sei bereits vorgesehen, die Übermittlung der elektronischen Entlassbriefe bis zum dritten Tag möglich. Zum Schmunzeln veranlasst die Autoren der Entwurf in Hinblick auf das Anrecht eines Patienten auf einen Medikationsplan bei 5 und mehr parallelen Arzneimitteln – in Papierform. Verwundert sind sie zudem darüber, dass für den neuen elektronischen Versand hohe Mehrkosten veranschlagt werden – allein 62 Millionen Euro für den Versand der Mails in den ersten zwei Pilotjahren. Sie fragen sich: Sollte elektronische Post nicht die Ausgaben eher reduzieren?

Als gute Ansätze identifiziert der Verband hingegen: (A) die Abgeschlossenheit der Telematik-Infrastruktur: „Die TI soll sich für weitere Leistungserbringer öffnen, die bislang ausgeschlossen waren (bspw. aus der Pflege).“

(B) die Vielfalt und Inkompatibilität der proprietären Schnittstellen: „Es sollen „offene und standardisierte Schnittstellen für den uneingeschränkten Datenaustausch“ integriert werden. Außerdem wird die gematik ein Interoperabilitätsverzeichnis anlegen – mit Standards, Profilen und Leitfäden.“

und schließlich (C) den Mangel an elektronischer Kommunikation unter den Leistungserbringern: Das Thema nehme im Gesetzesentwurf glücklicherweise viel Raum ein, wenn die Autoren auch den Ansatz der Freiwilligkeit und des finanziellen Anreizes kritisieren.

Wir sind gespannt, wie sich die Diskussion um den Entwurf des E-Health-Gesetzes weiter entwickelt – und bleiben dran!

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