Mehr Datenschutz in Hamburger Krankenhäusern
Quelle: hamburg-magazin.de, 10.04.2011
In größeren Krankenhäusern können zum Teil hunderte von Klinikmitarbeitern Daten desselben Patienten einsehen. Zu diesem Ergebnis kamen die Datenschutzkontrollbehörden in der Vergangenheit, wenn sie, oft aufgrund von Beschwerden, Krankenhäuser in Deutschland überprüften. Damit dieser Umgang mit höchst sensiblen Daten abgestellt wird, verschickt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in den nächsten Tagen eine neue „Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme“ an die über 50 Hamburger Krankenhäuser.
Von der Zulässigkeit von Zugriffen auf elektronische Patientenakten bis zu den technischen Anforderungen an die EDV werden die bestehenden Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz konkretisiert. Die länderübergreifend abgestimmte Orientierungshilfe schafft erstmalig einen bundesweit einheitlichen Maßstab für datenschutzrechtliche Prüfungen in Krankenhäusern.
„Die Krankenhausleitungen müssen zunächst selbst prüfen, ob ihr System die Anforderungen erfüllt oder ob der Software-Hersteller das System aktualisieren muss. Zu gegebener Zeit werden wir dann die Umsetzung der Orientierungshilfe vor Ort überprüfen“, so Dr. Hans-Joachim Menzel, stellvertretender Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Auf Grundlage eines Hamburger Entwurfs hat eine bundesweite Expertengruppe die „Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme“ entwickelt. Fragen wie: „Darf die Verwaltungskraft bei der Patientenaufnahme die medizinischen Befunde des Patienten aus allen früheren Behandlungen erfahren?“, „Darf fach- und stationsübergreifenden Fachleuten wie Anästhesisten und Physiotherapeuten ein Zugriff auf die Daten aller Patienten eingeräumt werden?“ oder „Wie lässt sich technisch einem Missbrauch vorbeugen oder im Nachhinein auf die Spur kommen?“. Diese und andere Fragen werden nun durch die Orientierungshilfe beantwortet.