Bettina Kähler
August 6, 2012

Informationspflicht bei Datenpannen

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein recht umfassendes Merkblatt zum Umgang mit Datenpannen erstellt, die nach § 42 a BDSG den Betroffenen und der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen. Das Merkblatt ist unter dem folgenden Link veröffentlicht: http://www.datenschutz-berlin.de/content/themen-a-z/informationspflicht-nach-42-a-bdsg

Read More

Tags:
Wir beraten Unternehmen und öffentliche Organisationen in allen Datenschutzfragen – rechtlich und technisch aus einer Hand, damit Datenschutz effizient umsetzbar ist.

Kontakt

PrivCom Datenschutz GmbH
Rothenbaumchaussee 165
20149 Hamburg
Telefon: +49 40 524 795 701