Informationspflicht bei Datenpannen

- August 6, 2012

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein recht umfassendes Merkblatt zum Umgang mit Datenpannen erstellt, die nach § 42 a BDSG den Betroffenen und der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen. Das Merkblatt ist unter dem folgenden Link veröffentlicht: http://www.datenschutz-berlin.de/content/themen-a-z/informationspflicht-nach-42-a-bdsg

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