Informationspflicht bei Datenpannen
Bettina Kähler
- August 6, 2012
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein recht umfassendes Merkblatt zum Umgang mit Datenpannen erstellt, die nach § 42 a BDSG den Betroffenen und der Aufsichtsbehörde gemeldet werden müssen. Das Merkblatt ist unter dem folgenden Link veröffentlicht: http://www.datenschutz-berlin.de/content/themen-a-z/informationspflicht-nach-42-a-bdsg