Facebook: Beleidigungen oder das Recht auf Meinungsäußerung

- Oktober 27, 2012

Immer wenn in meinen Seminaren die Frage aufkommt, was man erlaubterweise auf Facebook äußern darf und was nicht, sage ich: Sie wollen nicht ausprobieren, wo nach Ansicht deutscher Arbeitsgerichte die Grenze verläuft zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Beleidigungen. Die freie Meinungsäußerung ist ein geschütztes Grundrecht, mit der Beleidigung risikieren Sie im Zweifel Ihren Arbeitsplatz. Posten Sie also nur Dinge, die Sie Ihren Kollegen und Ihrem Chef auch ins Gesicht sagen würden. Machen Sie berufliche Konflikte nie über Soziale Netzwerke öffentlich.

„Karriere-Spiegel“ hat jetzt eine Reihe von Fällen zusammen getragen, die sehr anschaulich zeigen, wie unterschiedlich Arbeitsgerichte mit Facebook-Beleidigungen umgehen:

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/facebook-wie-arbeitsgerichte-ueber-beleidigungen-entscheiden-a-863031.html

Die Lektüre bestärkt mich in meiner Einschätzung – das will kein vernünftiger Mensch ausprobieren.

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