Die Facebook Kontroverse
Vor knapp 10 Tagen habe ich an dieser Stelle über die Initiative des ULD geschimpft, das mittels Presseerklärung Unternehmen Bußgeld und Untersagungsverfahren androhte, die den Facebook „Gefällt-mir“ Knopf auf ihren Webseiten einbinden und/oder auf Facebook Unternehmensseiten betreiben. Mittlerweile haben sich die Aufsichtsbehörden anderer Bundesländer der Sichtweise des ULD angeschlossen.
Viel Stoff für Diskussion
Seither ist viel und kontrovers diskutiert worden und ein Gutes hatte die Aktion des ULD dann doch: Viele Unternehmen machen sich offenbar zum ersten Mal Gedanken, über Datenschutzfragen im Zusammenhang mit Facebook. Begehrt sind Informationen, wie der Facebook „Gefällt-mir Knopf“ so auf Webseiten eingebaut werden kann, dass eben keine unkontrollierte Datenübermittlung aller Seitenbesucher an Facebook stattfindet. Eine Anleitung dazu findet sich unter anderem hier:
http://netzpolitik.org/2011/facebook-like-button-datenschutzfreundlich-lokal-einbauen/
oder hier
http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html
Es war im Grunde schon lange klar, dass die „Gefällt-mir“ Knöpfe ein Datenschutzproblem haben, so erschien bespielsweise auf heise online schon im April dieses Jahres ein ausführlicher Artikel zum Thema:
http://www.heise.de/security/artikel/Das-verraet-Facebooks-Like-Button-1230906.html
Doch erst jetzt werden auch die Alternativen – der Einbau ohne kontrolliere Datenübertragung – offenbar unter dem Druck der Bußgeld Drohung des ULD einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Unternehmen, die die Datenschützen wegen ihrer Initiative kritisieren, müssen sich mindestens die Frage gefallen lassen, warum sie vollkommen unkritisch und ohne weitere Überlegung ihre Seiten mit den Plug-Ins versehen haben. Wer es wissen wollte, hätte es wissen können. So gesehen, kann das Vorgehen des ULD als ein Gewinn für den Datenschutz angesehen werden.
Nicht stehen bleiben
Dennoch – ich meine, auf diesem Stand kann die Diskussion nicht stehen bleiben. Die Antwort auf die Datenschutzignoranz der Sozialen Netzwerke kann nicht nur sein, sich mit dem datenschutzfreundlichen Einbau des „Gefällt-mir“ Knopfes und einem entsprechenden Passus in der Datenschutzerklärung auf der jeweiligen Webseite zu befassen. Die Auseinandersetzung ULD versus Unternehmen hat so deutlich wie kaum etwas zuvor gezeigt, dass die alten Instrumente der staatlichen Datenschutzaufsicht ausgedient haben. Was an ihre Stelle treten kann, ist allerdings offen.
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