Datenschutz: SCHUFA-Auskunft einmal pro Jahr kostenlos

- November 8, 2010

Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal auf seit dem 1.4.2010 veränderte Möglichkeiten zu Auskünften bei der SCHUFA hin.

Quelle: eRecht24 (e-recht24.de)

Personen, deren Kreditersuchen vom Kreditinstitut zurückgewiesen wurde, deren Handy-Vertrag vom Anbieter abgelehnt wurde oder die bei Versandhäusern nicht auf Rechnung bestellen können fragen sich häufig: Woran liegt das eigentlich? Die Ursache ist in den meisten Fällen in den Datenbanken der SCHUFA oder vergleichbaren Unternehmen zu finden. Diese werden häufig vor einem Vertragsabschluss abgefragt wird, um die Bonität des zukünftigen Vertragspartners zu ermitteln.

Viele Menschen wissen jedoch gar nicht, was eigentlich alles in ihrer SCHUFA steht – neben Krediten und Girokonten werden beispielsweise auch Kreditanfragen oder Handy-Verträge in der Regel an die SCHUFA übermittelt.
Falscheintragungen können natürlich auch bei der SCHUFA versehentlich passieren, jedoch große Auswirkungen auf den Verbraucher haben, der im Zweifelsfall sodann keinen Kredit von seiner Hausbank erhält.

Ab dem 1. April 2010 haben Verbraucher nun die Möglichkeit, einmal pro Jahr Licht ins Dunkel ihrer SCHUFA zu bringen und sich diese kostenlos anzufordern, um beispielsweise überprüfen zu können, ob alle vorgenommenen Einträge wirklich korrekt sind.

Fazit:

Die Mitarbeiter der SCHUFA sind in diesen Tagen wirklich nicht zu beneiden, wenn man einmal bedenkt, wie viele schriftliche Anfragen zu Datensätzen in den nächsten Tagen und Wochen wohl eingehen werden…
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