Datenschutz: Patientendaten nicht an Facebook übermitteln
Quelle: aerzteblatt.de, 10.06.2011
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat darauf aufmerksam gemacht, dass bei Facebook derzeit vermehrt Patientendaten auftauchen. Der Grund: Wenn ein neuer Account bei Facebook angelegt wird, fragt das soziale Netzwerk, ob das Adressbuch zum „Freunde-Finden“ verwendet werden soll. Auf dem PC oder Smartphone von Ärzten befinden sich im Adressbuch häufig Patienteninformationen, die dann von Facebook automatisch importiert werden.
Nach Angaben von Caspar hätten sich bereits Ärzte darüber gewundert, dass ihre Patienten Einladungen zu Facebook erhielten, in denen ihnen andere Patienten mit Name und Bild als „mögliche Bekannte, die schon auf Facebook sind“ präsentiert wurden. Das sei nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar.
Die Stiftung Gesundheit weist darauf hin, dass dies auch gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoße. So darf ein Arzt nicht einmal Auskunft darüber geben, ob eine bestimmte Person bei ihm in Behandlung ist oder war. Datenschützer warnen daher eindringlich davor, Facebook Zugriff auf beruflich genutzte Adressbestände einzuräumen.
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