Datenschutz: Kleingedrucktes auf Kassenbons lesen
Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 07.03.2011
Hamburg (dpa/tmn) – Unterschrieben haben sie schon viele Menschen, durchgelesen aber kaum jemand: Kassenbons. Dabei ist ein Blick auf das Kleingedruckte ratsam. Hier geht es oft um persönliche Daten des Kunden.
An der Ladenkasse soll es schnell gehen. Kein Wunder, dass beim Bezahlen mit EC-Karte nur selten jemand den Kassenbon liest. Manchmal ist dieser zwar nur wenige Textzeilen lang, um dem Einziehen der Einkaufssumme vom Konto zuzustimmen. In einigen Läden allerdings werfen Kassen Belege mit bis zu 20 Zentimetern Kleingedrucktem aus – darunter wenig verständliche Formulierungen wie eine „Einwilligung gemäß Paragraph 4a BDSG“, also dem Bundesdatenschutzgesetz. Teils können Kunden den Text nicht einmal hinterher auf ihrem Bon nachprüfen, da er nur auf einem zweiten Exemplar steht, das die Kassiererin behält.
Dabei sollten Kunden durchaus einen Blick auf die hinten aufgedruckten Zahlungsbedingungen werfen, empfiehlt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale in Hamburg. Schließlich gehe es dabei um die eigenen Daten. Nötig werde eine Unterschrift immer dann, wenn Kunden nicht in bar, sondern mit ihrer Bank- oder Kreditkarte zahlten, erklärt Rehberg. Mit der Signatur auf der Rückseite des Bons willige der Kunde ein, dass die Summe des Einkaufs von seinem Konto abgebucht werden kann. Das Lastschriftverfahren sei für Kunden relativ sicher, da sie unberechtigte Abbuchungen wieder zurückholen könnten.
Allerdings wollen die Geschäfte auch sichergehen, dass sie das Geld vom Kunden tatsächlich bekommen. Deshalb werden die Daten der Kunden zum Zweck der Zahlungsabwicklung gespeichert. Auch dazu gebe der Kunde mit der Unterschrift seine Einwilligung, sagt Rehberg. Zusätzlich ermächtigt ein Kunde per Unterschrift in der Regel seine Bank dazu, bei Zahlungsproblemen die eigene Adresse herauszugeben. „Deshalb sollte das Konto immer gedeckt sein“, rät Rehberg. Denn so müssten weder die eigene Adresse weitergegeben noch die entstehenden Folgekosten bezahlt werden.
Generell sollten Kunden mit ihren Daten vorsichtig sein: „Je mehr ich preisgebe, desto mehr kann schief gehen“, sagt Rehberg. Daher sei es für Kunden am besten, sich eine Kopie des Zahlungsbelegs geben zu lassen. Dann könnten sie zu Hause die Zahlungsbedingungen in aller Ruhe durchlesen. „Und für die Zukunft weiß ich dann, was ich unterschreibe.“ Sollten die Bedingungen auf den Kassenzetteln zu kompliziert oder unverständlich sein, sei es ratsam, sich an den Datenschutzbeauftragten zu wenden.
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