Das Robert-Koch-Institut und der Datenschutz: Meinungsforscher erhebt schwere Vorwürfe
Quelle: stern.de, 21.07.2011
Treibt das renommierte Robert-Koch-Institut Schindluder mit dem Datenschutz? Manfred Güllner, Chef des Meinungsforschungsinstituts Forsa, wirft der Gesundheitsbehörde vor, datenschutzrechtliche Vorgaben zu missachten.
Von Hans Peter Schütz
Das Robert-Koch-Institut (RKI), die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung, nimmt nach Darstellung von Manfred Güllner, Chef des Berliner Meinungsforschungsinstituts Forsa, bei der Wahrnehmung seiner Kernaufgabe, der Beschaffung gesundheitspolitisch relevanter Daten, auch massive, strafrechtlich relevante Verstöße gegen den Datenschutz in Kauf. Das ergibt sich aus stern.de vorliegenden Unterlagen des RKI, für die Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die politische Verantwortung trägt. Güllner ist auch Auftragsnehmer von stern und stern.de.
Es geht dabei um eine geplante Umfrage bei 19.200 Personen, die das RKI jetzt an Umfrageinstitute vergeben will. Es sollen dabei auch so sensible Daten abgefragt werden wie psychische Gesundheit, Risikofaktoren und gesundheitsrelevantes Verhalten.
Entsprechende RKI-Dokumente sind auch an das Berliner Forsa-Institut geschickt worden. Doch deren Chef Manfred Güllner lehnt eine Bewerbung um den Auftrag ab. Denn er muss „gewährleisten“, dass alle Befragten eine „mündliche Einverständniserklärung“ abgeben, in der sie der Weitergabe von anonymisierten Daten an das RKI zustimmen und erklären, „dass alle relevanten Datenschutzbestimmungen eingehalten wurden“.
Zugleich aber müssen sich die Befrager verpflichten, „personenbezogene“ Daten an das RKI zu liefern. Was darunter zu verstehen ist, wird eindeutig definiert: „Personenbezogene Daten sind Angaben, die auf eine bestimmte Person zurückzuführen sind.“ Weiter verlangt das RKI: „In dem jeweiligen Datensatz muss sich eine ID (Probanden ID) befinden, um ein Verknüpfen der Daten im RKI gewährleisten zu können.“ Das heißt im Klartext: Man will im RKI die Daten nicht nur in anonymisierter Form, sondern personenbezogen speichern und bearbeiten. Güllner: „So etwas liefere ich nicht“, sagt Güllner.
Güllner: „RKI macht sich strafbar“
In einem Brief an Bahr, der stern.de vorliegt, weist Güllner darauf hin, dass das RKI von den mit der Befragung beauftragten Instituten verlange, „die Befragten vorsätzlich falsch zu unterrichten und sich damit strafbar zu machen.“ Er bitte daher um Verständnis, dass sich sein Institut nicht an einem Projekt beteiligen könne, bei dessen Durchführung „letztendlich strafbare Handlungen verlangt werden.“ Güllner zeigt sich in einem weiteren Schreiben an den RKI-Präsidenten Reinhard Burger auch „sehr befremdet“ darüber, dass das RKI in den Unterlagen mitteilt, der Berliner Datenschutzbeauftragte habe dieses Vorgehen „beurteilt und akzeptiert“. „Die vorliegende Ausschreibung wurde bereits durch den lokalen Datenschutzbeauftragten beurteilt und akzeptiert“, heißt es wörtlich in der Ausschreibung. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix war laut Angaben seiner Pressestelle gegenüber stern.de jedoch gar nicht mit dem Vorgang befasst.
Güllner gegenüber stern.de: „Das hat mit empirischer Forschung nichts zu tun, denn das Grundprinzip dieser Forschung, nämlich die Anonymisierung der Daten, wird dabei krass verletzt.“ Güllners Institut hat in der Vergangenheit zahlreiche Studien für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gemacht, unter anderem über die Aids-Diskussion und deren Folgen für das Sexualverhalten oder den Gebrauch von Drogen. Ein Verfahren, wie es vom RKI vorgeschlagen werde, habe Forsa aber in den langen Jahren seiner Forschungstätigkeit noch nicht erlebt, erklärt Güllner dem Minister in seinem Schreiben. Völlig unverständlich sei ihm, dass das Vorgehen des RKI offenbar vom Berliner Datenschutzbeauftragten gebilligt worden sei.
Das RKI erklärte auf Anfrage, an den datenschutzrechtlichen Vorwürfen sei nichts dran. Für den korrekten Umgang mit den Daten unter Beachtung des Datenschutzes seien die Umfrageinstitute verantwortlich. Sie müssten ein entsprechendes Konzept vorlegen. Erst wenn dieses vom Bundesdatenschutzbeauftragten genehmigt sei, könne die Befragung beginnen. Die Pressestelle des Gesundheitsministeriums erklärte, „der Vorgang ist uns nicht bekannt“. Man werde ihn aber prüfen.
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