DSB-Check – Bitte beantworten Sie die folgende Frage:
Bettina Kähler
- November 24, 2010
Sind mindestens 20 Personen mit der sonstigen (manuellen) Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten beschäftigt (dabei sind diejenigen Personen zu berücksichtigen, die regelmäßig Zugang zu diesen Daten haben; zu berücksichtigen sind sämtliche Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer, Unternehmer und Geschäftsführer, die keine Arbeitnehmer sind)?
Beispiele: Ein Pflegedienst beschäftigt zwanzig Pflegekräfte, darunter mehrere Teilzeitkräfte, die manuell personenbezogene Daten für eine Pflegedokumentation zu erfassen haben.