
Sind mindestens 20 Personen mit der sonstigen (manuellen) Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten beschäftigt (dabei sind diejenigen Personen zu berücksichtigen, die regelmäßig Zugang zu diesen Daten haben; zu berücksichtigen sind sämtliche Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer, Unternehmer und Geschäftsführer, die keine Arbeitnehmer sind)?
Beispiele: Ein Pflegedienst beschäftigt zwanzig Pflegekräfte, darunter mehrere Teilzeitkräfte, die manuell personenbezogene Daten für eine Pflegedokumentation zu erfassen haben.
