DSB-Check – Bitte beantworten Sie die folgende Frage:
Sind mehr als neun Arbeitnehmer mit der automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten beschäftigt (dabei sind diejenigen Personen zu berücksichtigen, die regelmäßig Zugang zu diesen Daten haben; dazu gehören sämtliche Arbeitnehmer, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer)?
Beispiele: Ein Unternehmen beschäftigt zwei Mitarbeiter bei der automatisierten Lohnbuchhaltung. Ein Angestellter führt auf dem Computer die Kundendatei, auf die außerdem ein Außendienstmitarbeiter zugreifen kann. Der Computer wird von einem Studenten auf Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses administriert, der auch auf die personenbezogenen Daten zugreifen kann.