Vernetzte Autos – Teil 2 des Gastbeitrags von Hans-Christian Schellhase
Unser Gastautor, der Jurist Hans-Christian Schellhase
Auf dem Weg zum vernetzten Auto
In Zukunft werden Autos nicht nur selbstständig Spur und Geschwindigkeit halten sowie ein- und ausparken. Die Fahrzeuge werden im Rahmen von intelligenten automobilen Dienstleistungen („Smart Services“) umfassend miteinander kommunizieren, Hindernissen ausweichen, günstige Tankstellen ansteuern, auf den Fahrer zugeschnittene Freizeitangebote unterbreiten, im Drive-In und der Waschstraße bezahlen, Werkstätten bei Bedarf automatisch aufsuchen, auf dem Weg dorthin Ersatzteile bestellen und die Gesundheit des Fahrers überwachen.
Aus dem weiten Spektrum möglicher „Smart Services“ möchten wir Ihnen heute drei näher vorstellen, die aktuell im Fokus des öffentlichen Interesses stehen.
Automatisches Notrufsystem „eCall“
Wie bereits in Teil 1 unserer kleinen Serie zum Thema erwähnt, müssen voraussichtlich ab April 2018 alle in der EU neu zugelassenen Personenkraftfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge mit einem automatischen Notrufsystem ausgestattet sein. Dieser sog. eCall (Kurzform für „emergency call”) setzt bei einem Auslösen der Airbags oder bei manueller Aktivierung der Notruffunktion automatisch einen Notruf ab und übermittelt die für die Rettung notwendigen Daten. Die EU-Kommission geht davon aus, dass sich die Zahl der tödlichen Unfälle und schweren Verletzungen im Straßenverkehr durch die Einführung des eCall signifikant verringern wird.
Die Funktionsweise des eCall ist einfach. Das System wählt sich bei Auslösen eines Notrufs über eine eigene SIM-Karte in das Mobilfunknetz ein und baut eine Sprach- und Datenverbindung zur nächstgelegenen Notrufstelle auf. Über die Datenverbindung werden daraufhin die wichtigsten Rettungsdaten übermittelt: Unfallort, Unfallzeitpunkt, Fahrtrichtung, Fahrzeugkennung, Fahrzeugtyp, Treibstoffart, Anzahl der angelegten Sicherheitsgurte. Anschließend leitet die Notrufstelle auf der Grundlage dieser Daten Rettungsmaßnahmen ein und nimmt über die Sprachverbindung Kontakt zum Unfallfahrzeug auf.
Notfallrettung -und mehr
Insoweit ist der eCall uneingeschränkt zu begrüßen. Der eCall dient jedoch nicht allein der Verbesserung der Notfallrettung. Der europäische Gesetzgeber verfolgt mit dieser Initiative mutmaßlich auch industriepolitische Zwecke, da der eCall die technische Basis für die weitere digitale Ertüchtigung des Autos ist – denn mit dem verpflichtenden Einbau der Notruftechnik ist künftig jedes Neufahrzeug internet- und telematikfähig. Damit wird die technische Grundlage für innovative Zusatzdienste rund um das Auto geschaffen und voraussichtlich die Stellung der europäischen Informations- und Kommunikationstechnologie gestärkt.
Auch die entsprechende EU-Verordnung sieht umfangreiche Zusatzdienste rund um den gesetzlichen Notruf vor. Das eCall-System besteht damit in Wirklichkeit aus zwei Teilen: dem gesetzlichen Notruf und den Zusatzdiensten. Während jedoch der gesetzliche Notruf datenschutzrechtlich unproblematisch ist, drohen die Zusatzdienste zum Einfallstor für zahlreiche automobile Datensammlungen zu werden, die im Zweifel für die Betroffenen schwer bis gar nicht durchschaubar, geschweige denn kontrollierbar sind.
Telematikversicherung „Pay as you drive”
Eine der möglichen Datennutzungen ist die Verwendung für Versicherungszwecke. Wer der KFZ-Versicherung Einblick in sein Fahrverhalten gibt, kann bei vorsichtigem Fahrstil die Prämie senken. Damit jedoch ein verhaltensabhängiges Prämienmodell funktioniert, müssen eine Reihe von Daten erfasst, gespeichert und zur Auswertung an die Versicherung übermittelt werden. Dies sind u.a. Geschwindigkeit, Brems- und Beschleunigungsverhalten, Art der befahrenen Straße, gefahrene Strecke, Uhrzeit und Datum.
Bisher musste für die Übermittlung eine gesonderte Telematikbox im Auto installiert sein. Mit der gesetzlich vorgegebenen Informatisierung des Autos ab April 2018 ist diese künftig entbehrlich.
Bei der ersten in Deutschland auf dem Markt befindlichen Telematikversicherung findet die Datenverarbeitung in zwei voneinander getrennten Datenkreisen statt. Das Auto sendet die Fahrdaten mit einer Kunden-ID pseudonymisiert an einen vom Versicherer verschiedenen Messdienstleister. Dieser Messdienstleister berechnet dann aus den Fahrdaten monatlich fünf Scorewerte, die er dem Versicherer zur Prämienberechnung übermittelt. Dies sind Geschwindigkeit, Fahrweise, Nachtfahrten, Stadtfahrten und einen gewichteten Gesamtwert. Durch dieses Vorgehen ist sichergestellt, dass der Versicherer, der allein den Personenbezug herstellen kann, keinen Einblick in das konkrete Fahrverhalten hat. Der Messdienstleister wiederum hat zwar Einblick in das Fahrverhalten, er kann die Daten aber nicht in Beziehung zu einer bestimmten Person setzen, da er nicht über den Schlüssel zur Auflösung der Pseudonymisierung verfügt. Einblick in die Fahrten hat lediglich der Versicherungsnehmer, er kann alle Fahrten und das Fahrverhalten auf einem Webportal des Messdienstleisters nachvollziehen.
Die Vision: Autonomes Fahren
Autonome und teilautonome Fahrerassistenzsysteme gehören bereits zum automobilen Alltag. Sie erhöhen die Sicherheit und entlasten die Fahrer. Hierzu gehören u.a. Abstands- und Spursicherungsassistenten, Nachtsichthilfen, Nothaltesystem und Verkehrszeichenerkennung. Die derzeitigen Fahrerassistenzsysteme sind aber nur die Vorstufe für etwas viel Größeres: das automatisierte Fahren. Die Autos fahren und der Fahrer liest die Zeitung.
Alle großen Hersteller arbeiten derzeit an „selbstverantwortlichen” Fahrzeugen. Auch Google und Apple bereiten den Markteintritt vor, möglicherweise sogar als Anbieter eigener autonomer Fahrzeuge. Bis zur Einführung des autonomen Fahrens sind jedoch noch eine Vielzahl technischer, ethischer, gesellschaftlicher und rechtlicher Fragen zu klären. Dennoch könnten bereits 2020 die ersten hochautomatisierten Fahrzeuge auf Autobahnen anzutreffen sein. Damit erhält die Vernetzung des Fahrzeugs eine ganz neue Qualität.
Neue Qualität der Vernetzung
Die neue Qualität ergibt sich zum einen aus der technischen Aufrüstung des Fahrzeugs mit hochentwickelten Radarsensoren, softwaregesteuerten Kameras und Laserscannern. Diese beobachten nicht nur das Umfeld des Fahrzeugs, sondern auch die Fahrzeuginsassen. Zum anderen ist das selbstfahrende Auto eine lernende Maschine und dafür sind riesige Datenmengen erforderlich. Damit die Maschine „Auto“ mindestens genauso gut wie der Mensch am Straßenverkehr teilnimmt, muss sie in der Lage sein, das Verhalten menschlicher Verkehrsteilnehmer vorhersehen zu können. Die im Auto verbauten Nahfeldkameras müssen etwa am Blick und am Bewegungsablauf von Kindern erkennen können, ob diese auf die Straße laufen. Gleiches gilt für alle anderen Verkehrssituationen mit menschlicher Beteiligung.
Damit das Auto sich immer weiter verbessern kann, werden alle Situationen und Daten, welche die Außen- und Innenraumsensoren des Fahrzeugs erfassen, gespeichert und analysiert. Die Konsequenz aus alle dem ist, dass sich das Datenvolumen und damit die Zahl der kritischen personenbezogenen Daten vervielfacht. Fallen bei einem vernetzten modernen Mittelklassewagen derzeit etwa 25 Gigabyte pro Stunde an, sind es bei den autonom fahrenden Prototypen 300 Gigabyte je Stunde. Sollten in Zukunft Autos auch noch untereinander und mit Verkehrszeichen kommunizieren, steigt die Zahl weiter an.
Diese gewaltigen Datenmengen können nicht mehr im Auto selbst verarbeitet werden; sie werden daher in die Cloud ausgelagert. Dies bedeutet, dass künftig eine riesige Datenmenge in die Cloud wandert und damit an einen Ort, der datenschutzrechtlich bereits heute als vermintes Gebiet gilt.
Fahren – und mehr
Das autonome Fahren ist darüber hinaus darauf angelegt, dass die Daten nicht in der Cloud verbleiben, sondern anderen Verkehrsteilnehmern und sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt werden. Denkbar ist beispielsweise, dass die Fahrzeuge über den Hersteller vernetzt werden, damit jedes einzelne Fahrzeug am Lernfortschritt der anderen Fahrzeuge in Echtzeit teilhaben kann. Die digitale Spur, welche die Fahrzeuginsassen im selbstfahrenden Auto hinterlassen, vertieft sich zusätzlich dadurch, dass mit dem Wegfall der Aufgaben des Fahrers die Möglichkeiten steigen, in der gewonnenen Zeit im Internet zu surfen, Filme zu schauen oder Online-Shopping zu betreiben. Nicht von ungefähr interessieren sich daher alle großen Internetkonzerne – darunter Google, Facebook und Apple – für das autonome Fahren.
Ausblick auf Teil 3 – Rechtsgrundlagen und die Herausforderungen für den Datenschutz
Bevor wir in unserem Blog näher darauf eingehen, inwieweit die Anwendungen rund um das vernetzte Auto in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen und inwieweit die bestehenden Risiken mit den bestehenden Datenschutzregelungen aufgefangen werden können, werden wir uns im dritten Teil unserer Serie damit auseinandersetzen, welche Regelungen für die rechtliche Bewertung von „Connected Cars“ eine Rolle spielen und welche Herausforderungen das vollumfänglich vernetzte Auto für den Datenschutz mit sich bringt.