Türkisches Datenschutzgesetz verabschiedet
Nach allen schlechten Nachrichten, die uns in den letzten Wochen und Monaten aus der Türkei erreichten, kommt nun endlich mal eine gute. Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom vergangenen Samstag berichtete, hat die Türkei nach vielen Jahren der Diskussion erstmals ein Datenschutzgesetz verabschiedet. Das Datenschutzgesetz ist einer von insgesamt 72 Bausteinen, die die EU der Türkei als Voraussetzung für das visafreie Reisen ihrer Staatsbürger auferlegt hat. Außerdem dürfte die Anwesenheit von 2,7 Millionen registrierten Migranten im Land die Entscheidung beschleunigt haben, so die Süddeutsche Zeitung. Es stelle sich die Frage, wie die Türkei mit deren Daten umgehe und vor allem, wie sie sie mit der EU teile.
Für mich hat die Meldung insofern eine persönliche Komponente, als ich im Jahr 2012 einmal in Ankara und einmal in Istanbul als Referentin an einer Konferenz zu Datenschutzthemen beteiligt war. Organisiert von der Istanbuler Bilgi Universität trafen sich bei diesen Konferenzen Mitarbeiter aus verschiedenen türkischen Ministerien, Juraprofessorinnen und Anwälte aus verschiedenen europäischen Ländern, um Erfahrungen mit dem europäischen Datenschutzrecht auszutauschen und den seinerzeit schon vorliegenden Entwurf für ein türkisches Datenschutzgesetz zu diskutieren. Darunter auch unsere geschätzte Kollegin Nilgün Basalp Yildirim, die schon 2004 über das Thema geschrieben hat.
Fortgang offen
Nun dürfen wir gespannt sein, wie die Umsetzung des Gesetzes in einer Zeit funktionieren wird, in der sich die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei ganz offensichtlich nicht zum Positiven, sondern massiv zurück entwickelt. Offen ist auch, ob das Gesetz die Anforderungen der EU zu erfüllen vermag, oder ob noch nachgebessert werden muss, bevor es eine akzeptierte Auflage hin zur Visafreiheit wird.