Die unendliche Geschichte der Vorratsdatenspeicherung. Ein Kommentar

- April 16, 2015

Gestern stellte Bundesjustizminister Heiko Maas Leitlinien für die neue Vorratsdatenspeicherung vor. Der Kompromiss in der Großen Koalition sieht die zehnwöchige Speicherung aller Verkehrsdaten und die vierwöchige aller Standortdaten vor. Das heißt, alle an einem Telefonat beteiligten Telefonnummern, das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs und bei Mobilgesprächen auch die Funkzelle, sollen über diese Zeiträume gespeichert werden. Bei Internet-Telefongesprächen soll zusätzlich die IP-Adresse aufgezeichnet werden. Nicht gespeichert werden sollen hingegen die Daten, die bei der E-Mail Kommunikation anfallen. Auch ansonsten sind ein paar Beruhigungspillen vorgesehen, wohl in der Hoffnung, Kritiker zu besänftigen und eine erneute Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht nach 2010 zu vermeiden: Vorgesehen ist u.a., den Zugriff auf die Daten nur nach Genehmigung durch einen Richter zu erlauben und nur zu eng definierten Strafverfolgungszwecken. Geplant sind offenbar auch bußgeldbewehrte Löschauflagen nach Ablauf der maximalen Speicherfrist und der Einsatz besonders sicherer Verschlüsselungsverfahren. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten, Geistlichen oder Journalisten sollen von der Überwachung ausgenommen sein – jedoch nur in der Form, dass die einmal erfassten Daten einem Verwertungsverbot unterliegen. „Oberste Richtschnur aller Regelungen sind die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes“, heißt es gleich auf der ersten Seite des Leitlinienpapiers.

Und ewig grüßt das Murmeltier

Heribert Prantl fühlt sich angesichts dieser Entwicklung in Sachen Vorratsdatenspeicherung in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung an eine Filmkomödie von Anfang der 90iger Jahre erinnert, in der ein Wettermoderator in einer Zeitschleife festhängt. Aber eine Komödie sei das nicht, so Prantl weiter, sondern ein rechtsstaatliches Trauerspiel, das in seiner steten Wiederholung nicht besser werde. Wir als Praktiker fügen hinzu: es gäbe soviele Datenschutzthemen über die nachgedacht und die dringend (besser) geregelt werden müssten – die Ausstattung der Aufsichtsbehörden, der Datenschutz in Arbeitsverhältnissen, um nur zwei zu nennen. Statt desssen wird versucht, Grundrechtsverstöße zu legalieren, die nicht zu legalisieren sind und deren Nutzen nicht einmal erwiesen ist, nirgendwo in Europa. In der Tat ein Trauerspiel.

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