Dauerbrenner private E-Mail Nutzung am Arbeitsplatz
In der Mittagspause mal schnell die Bahnfahrt zur Oma buchen? Kurz mit der Freundin per Mail die Frage klären, was zum Abendessen auf den Tisch kommt?
Sie ist einer der Dauerbrenner in der Praxis des betrieblichen Datenschutzes: Die Erlaubnis respektive das Verbot, Internet und E-Mail am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken zu nutzen.
Rechtsprechung unübersichtlich
Eine detailreiche und uneinheitliche arbeitsgerichtliche Rechtsprechung erleichtert die Orientierung im Dschungel der Vorgaben und eine Einschätzung, welche Folgen Erlaubnis oder Verbot privater Nutzung im Zweifel haben, nicht eben. Dementsprechend stellt sich bei näherem Hinsehen immer wieder heraus, dass Arbeitgebern oftmals gar nicht bewusst ist, dass Fehler in diesem Bereich schlimmstenfalls sogar strafrechtlich verfolgt werden können. Viele sind sich nicht hinreichend darüber im Klaren, dass sie beim Umgang mit den personenbezogenen Daten der Beschäftigten datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten haben, und nicht einfach nach dem Motto handeln können: Meine Systeme, ich bestimme.
Die Angst vor Überwachung
Ähnliches gilt für die Mitarbeiter und, sofern vorhanden, die Betriebsräte. Auch ihnen sind die Grenzen einer erlaubten Nutzung zu privaten Zwecken nicht immer deutlich und mitunter befürchten sie eine Überwachung durch den Arbeitgeber, der die Kommunikation der Beschäftigten ausspäht, um ihre Leistung zu kontrollieren.
Daher ist es zu begrüßen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (für den nicht-öffentlichen Bereich, also die Unternehmen) nun im Januar gemeinsam eine „Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz“ verabschiedet haben. Auf diese Weise sollen künftig bestehende Rechtsunsicherheiten durch klare Vorgaben beseitigt werden. Welche konkreten Anforderungen dabei gelten, hängt dabei nach wie vor davon ab, ob und in welchem Umfang den Mitarbeitern eines Unternehmens neben der betrieblichen auch eine Nutzung von E-Mail und/oder Internet zu privaten Zwecken erlaubt wird.
Übersicht schaffen
„Dieses Papier schafft endlich Klarheit im Dschungel der Kommunikation am Arbeitsplatz. Es enthält Hinweise zur datenschutzgerechten Kommunikation im modernen Büro und bietet erstmals eine Muster-Vereinbarung, die von den Unternehmen als Vorlage genutzt werden kann. Sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte erfahren, welche Rechte sie haben, aber auch welche Pflichten es zu beachten gilt“, sagte Reinhard Dankert, Datenschutzbeauftragter von Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzender der Datenschutzkonferenz, bei der Vorstellung der Orientierungshilfe. Hoffen wir, dass es funktioniert.