Vorträge rund um den Datenschutz

Buchen Sie die Expertinnen der PrivCom Datenschutz GmbH

Hamburg, 23.10.2014

Datensicherheit und Datenschutz sind komplexe und anspruchsvolle Themen. Aber können sie auch interessant oder gar unterhaltsam sein? Wir sagen: Ja!
Unsere Expertinnen bewegen sich seit vielen Jahren mit Wissen und Witz vor großem Publikum und reißen auch noch die letzte Reihe mit ausgesuchten Anekdoten mit. Kein Vortrag ist wie der andere, allein schon die jeweilige Zuhörerschaft bedingt dies. Dr. Bettina Kähler und Anna Cardillo schulen und beraten in den unterschiedlichsten Unternehmen mit viel Leidenschaft, so dass sie in ihren Vorträgen immer etwas Spannendes und Aktuelles aus der Praxis zu berichten wissen.

Anna Cardillo: Datenschutz-Expertin der Wirtschaft
Dank ihrer langjährigen Zusammenarbeit mit Unternehmen als selbstständig tätige und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwältin kennt Anna Cardillo die Gesetzmäßigkeiten in der Wirtschaft.
Führungserfahrungen sammelte sie bereits im Alter von 24 Jahren noch vor ihrer Anwaltszulassung in der Bau- und Immobilienbranche. Im Jahr 2006 erfolgte die Spezialisierung auf den Bereich Datenschutz, und sie begleitete die PrivCom Datenschutz GmbH zunächst freiberuflich als Dozentin und Referentin zu datenschutzrechtlichen Themen, bis sie 2013 als Geschäftsführerin und Gesellschafterin in das Unternehmen einstieg. Anwaltliche Kompetenz, datenschutzrechtliche Expertise, Führungserfahrungen und eine Zertifizierung zum Business-Coach vereinigt Anna Cardillo in der PrivCom Datenschutz GmbH.
Sie berät seit jeher Personen in Schlüsselpositionen und unterstützt Manager wie Mitarbeiter. Mit Empathie und analytischem Denkvermögen erfasst sie schnell komplexe Sachverhalte mit wirtschaftlichem, unternehmerischem Bezug und wirft einen weiten Blick in die Arbeitswelt ihrer Kunden. Verhandlungsgeschick, Klarheit und kommunikationspsychologische Kompetenz fließen ebenfalls zu Gunsten der Kunden ein.
Insbesondere bei Konfliktlösungen und -prävention bei datenschutzrechtlichen Themen kann ihr Know-How eine wertvolle Hilfe sein. So setzt sie heute ihre Kenntnisse z.B. bei Kunden der PrivCom Datenschutz GmbH ein, wenn Geschäftsführung und Betriebsrat in datenschutzrechtlichen Belangen nicht mehr weiterkommen.

Dr. Bettina Kähler: Datenschutz-Expertin im Gesundheitswesen
Als Rechtsanwältin und langjährig erfahrene Datenschutzbeauftragte ist Dr. Bettina Kähler regelmäßig als Referentin in Seminaren zum Datenschutz und als Vortragsrednerin anzutreffen.
Ihre Tätigkeit als geschäftsführende Gesellschafterin bei der PrivCom umfasst bereits seit 12 Jahren die Arbeit in Unternehmen jeder Größe; spezialisiert ist sie jedoch auf den Bereich Datenschutz im Gesundheitswesen. In Arztpraxen und Krankenhäusern schätzt man ihre Expertise ebenso wie in Managementgesellschaften im Rahmen einer Integrierten Versorgung. Darüber hinaus berät sie Mitarbeiter und interne Datenschutzbeauftragte genauso wie Geschäftsführer zu allen Fragen rund um den betrieblichen Datenschutz und übernimmt auch einzelne Projekte zu speziellen, komplexen Fragestellungen.
Dr. Kähler blickt auf langjährige Aktivitäten in der Hamburgischen Politik zurück, die ihre Fähigkeit schärfte, sich schnell und gründlich in die verschiedensten Sachverhalte hineinzudenken. Sie findet stets eine praktische Lösung und trägt zur Kompromissfindung bei, wo unterschiedliche Meinungen und Bedürfnisse aufeinanderprallen. Sie ist außerdem beim Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) anerkannte Sachverständige für IT-Produkte (rechtlich und technisch) und in dieser Eigenschaft als Gutachterin in Gütesiegelverfahren nach Schleswig-Holsteinischem Landesrecht und nach Europarecht tätig, das Dienstleistungen und Projekte mit hohem Datenschutzstandard durch ein Zertifikat auszeichnet.
Als Referentin hält Dr. Bettina Kähler Vorträge rund um die Themen Datensicherheit, Datenschutz, Cloud Computing, Projektmanagement, Leadership und Politik.

Buchen Sie jetzt
Möchten auch Sie Frau Cardillo oder Frau Dr. Kähler für einen spannenden Vortrag buchen? Oder haben Sie Bedarf an einer Schulung zum Thema Datenschutz? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und sichern Sie sich eine der Rednerinnen ganz exklusiv.

Vertrauen Sie einem erfahrenen Team von Expertinnen und Experten für den Datenschutz - Hamburg, Berlin und NRW

Expertise, Erfahrung und Engagement sind die Basis für eine erfolgreiche Beratung und Betreuung, speziell in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit.

Unser Team setzt sich aus Juristinnen und Informatikern zusammen, die über langjährige Erfahrung in den Themenbereichen Datenschutz und Datensicherheit verfügen. Zum größten Teil sind wir in Hamburg ansässig, unterhalten aber Niederlassungen in Berlin und Ratingen.

Neben unserem fachlichen Wissen zeichnet uns die Fähigkeit aus komplexe Sachverhalte so aufzubereiten, dass sie verständlich werden - individuell für diejenigen, die uns folgen können müssen. Wir sprechen die Sprache der Manager genauso wie die der Betriebsräte.

 

Geschäftsführung:

Dr. Bettina KählerDr. Bettina Kähler

Rechtsanwältin und
Geschäftsführerin der PrivCom

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Brauchen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten?

Und wann muss überhaupt ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Unter bestimmten im BDSG genannten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Wer entgegen den gesetzlichen Vorschriften keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 S. 1 BDSG).

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die ab Mai 2018 das Bundesdatenschutzgesetz weitgehend ablöst, schränkt diese Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen ein. Nach Art. 37 EU-DSGVO sind u.a. nur noch Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, deren "Kerntätigkeit" in einer Datenverarbeitung besteht, die eine "umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich" macht oder deren "Kerntätigkeit" in der Verarbeitung besonders sensibler Daten (bspw. Gesundheitsdaten) besteht.

Die Vorschrift des Art. 37 EU-DSGVO erhält allerdings in Absatz 4 eine Öffnungsklausel dahingehend, dass die einzelnen Mitgliedstaaten eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auf der Grundlage eigener, nationaler Vorschriften vorsehen können. Da in Deutschland die Erfahrungen mit der unternehmensinternen Selbstkontrolle durch Datenschutzbeauftragte in den letzten Jahrzehnten positiv waren, ist es möglich, dass die bisher bestehende Regelung dann übernommen wird und insoweit alles bei Alten bleibt.

Wir möchten Sie bei der Beantwortung der Frage, ob Sie nach bisher noch geltendem Recht einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, unterstützen.

Beantworten Sie die folgenden Fragen - in wenigen Schritten sind Sie bereits am Ziel.

> DSB-Check starten <

 

Rechtlicher Hinweis

Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de

PrivCom Datenschutz GmbH, Hamburg, im Juni 2014