SORMAS-X Datenschutz: Einzelne Themen (3)

Wie in den vorangegangenen Beiträgen bereits erwähnt, besteht die Datenschutz-Dokumentation aus über 50 einzelnen Dokumenten. Nachfolgend stellen wir die Wichtigsten kurz vor. Dies ist die letzte Folge zum Thema Datenfelder und Zwecke. Heute geht es um das Löschkonzept für die SORMAS-X Software.

Löschkonzept

Zu Beginn des SORMAS@DEMIS Projektes konnten Daten aus der Software nur manuell gelöscht werden. Unklar war zunächst auch, ob sie tatsächlich gelöscht wurden, oder ob sie nur aus dem Sichtfeld der Anwenderin in einen verborgenen Teil der Datenbank verschoben wurden. So oder so war klar, dass dies nicht so bleiben konnte. Wir brauchten eine Idee für die Umsetzung des automatisierten Löschens von Daten aus der SORMAS-X Software.

Wir setzen für unsere Auftraggeber schon länger eine Vorlage für ein Löschkonzept ein, die mein technischer Sachverständiger entwickelt hat. Sie basiert auf der Grundlage der DIN 66398 "Leitlinie zur Entwicklung eines Löschkonzepts mit Ableitung von Löschfristen für personenbezogene Daten". Die Vorlage ermöglicht eine Schritt-für-Schritt Erstellung eines Löschkonzepts.

Eine Vorlage für die Gesundheitsämter

Wir passten diese Vorlage an die SORMAS-X Anforderungen an und füllten sie mit Vorschlägen zu Löschfristen. Die Löschfristen sollten, so der Plan, den Gesundheitsämtern als Leitlinie für die Entwicklung und Ergänzung eigener Löschfristen dienen. Die endgültige Festlegung der Löschfristen stand anfangs noch unter dem Vorbehalt der Abstimmung mit den Landesdatenschutzbeauftragten. Die Löschfristen zu definieren war nicht ganz einfach, aber verglichen mit der anschließenden Entwicklung eines Plans für die tatsächliche Umsetzung dieser Anforderungen in der Software war dieser Teil ein kleiner Spaziergang. Die Datenbank-Logik der SORMAS-X Software arbeitet nicht personenzentriert, sondern ereignisbasiert. Würde man für das Löschen bei den Informationen über die Person ansetzen, liefe man Gefahr Informationen entweder zu kurz oder viel zu lange aufzubewahren.

Die Softwareentwickler sahen uns ratlos an, als wir ihnen die datenschutzrechtlichen Anforderungen vorstellten. „Was glaubt ihr, wie das gehen soll? Wie sollen wir das denn machen?“ Ich war versucht zu antworten, dass sie das doch wissen müssten? Seid ihr die Programmierer oder wir? Damit wären wir aber keinen Millimeter weiter gewesen. Entweder, wir würden mit ihnen einen Weg finden, oder wir würden keine Umsetzung unseres Konzepts bekommen.

Vorteil Schwarmintelligenz

An dieser Stelle zeigte sich wieder einmal der Vorteil der „Schwarmintelligenz“, die im SORMAS Datenschutzteam zusammengefunden hatte. Zwei der technischen Sachverständigen aus dem Team überführten in teils langwierigen Verhandlungen mit den Entwicklern unser formal-theoretisches Konzept in die Beschreibung der praktischen Umsetzung. Sie wählten einen innovativen Ansatz. Die Aufbewahrungsfristen sollen nicht „übergreifend“ an den (Personen-) Datensatz gebunden sein, sondern an jedes einzelne Datenfeld.

Feldweises Löschen

Auf diese Weise ist es möglich, dass jeder Datensatz automatisiert feldweise „von hinten nach vorne“ gelöscht werden kann, beginnend mit dem Feld mit der kürzesten Aufbewahrungsfrist. Erst, wenn auch das letzte Feld mit der längsten Aufbewahrungsfrist gelöscht ist, wird der Datensatz einer Person gelöscht. Die Aufbewahrungsfristen werden dementsprechend für jedes einzelne Datenfeld hinterlegt. Auf diese Weise wird jede Information automatisch zu exakt dem Zeitpunkt gelöscht, zu dem die Löschung rechtlich vorgegeben ist. Die Löschfristen werden direkt in der Software hinterlegt. Sie können von den Stellen, die SORMAS-X einsetzen, ergänzt und verändert werden.

Umsetzung folgt

Wie bei anderen Themen auch, verhinderte die Fülle der Aufgaben und die Knappheit der Zeit die tatsächliche Umsetzung des Plans, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Netzlink hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Implementierung des automatisierten Löschens in der SORMAS-X Software gleich im ersten Quartal 2023 auf den Weg zu bringen.

Arbeitsbeispiel Industrie

Cloud Service: Die Lösung aller Datenprobleme?

Die Netzlink Informationstechnik GmbH ist ein international aufgestelltes IT-Serviceunternehmen. Netzlink entwirft, liefert und betreibt IT-Lösungen für Kunden in aller Welt. Als Spezialist für unternehmensweite IT-Infrastrukturen bietet Netzlink Lösungen zu Speichersystemen, Virtualisierungen, Cloud-Anwendungen und IT-Services an - hochverfügbar und sicher.

Mit der Netzlink "Nubo Cloud" werden vielfältige, individualisierte Leistungen möglich. Kunden können zum Beispiel die ordnungsgemäße und revisionssichere Aufbewahrung digitaler Kassenbons beauftragen, ein professionelles Dokumentenmanagementsystem nutzen oder auch ihre gesamte Telekommunikation als Cloud-Service realisieren. Sei es die Voice-over-IP-Telefonie, die Durchführung webgestützter Umfragen oder auch ein Groupware-Server für die interne Kommunikation - es gibt vielfältige Nutzungsmöglichkeiten der Nubo Cloud.

Wer anspruchsvolle Dienstleistung erbringt, braucht selbst gute Beratung - vor allem beim Thema Datenschutz.

Die PrivCom Datenschutz GmbH hat bei Netzlink die Aufgabe, die verschiedenen Cloud-Services genauestens unter die Lupe zu nehmen. Inzwischen sind Anforderungen formuliert, denen ein datenschutzkonformes Cloud Angebot genügten muss. Wird die Nubo Cloud diesen gerecht? Entspricht die Technik den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, werden bei dem hohen Grad an Individualisierung alle Standards durchweg aufrechterhalten? Die Haftung liegt schließlich weit überwiegend beim Anbieter der Dienstleistungen – dem Unternehmen Netzlink - unserem Kunden.

Aus den Ergebnissen erstellen wir ein umfassendes Datenschutzkonzept, das Kunden der Netzlink zur Verfügung gestellt werden kann. Dazu gehört ebenso eine umfassende Überprüfung und Dokumentation aller internen Abläufe bei Netzlink, soweit sie Datenschutz und Datensicherheit betreffen. Damit ist gleichzeitig sichergestellt, dass die Nubo-Cloud Angebote über ein hohes Maß an Transparenz verfügen. Wer sie bucht kann wissen, welche Sicherheitsstandards etabliert sind.

Ein weiterer Baustein ist die Information und Sensibilisierung aller Mitarbeiter zu Datenschutzthemen auf allen Ebenen des Unternehmens.

Das alles ist ein kontinuierlicher Prozess, der immer wieder an neue Entwicklungen und schnelle technische Veränderungen angepasst und fortgeschrieben werden muss.

Wir beraten auch Ihr Unternehmen in allen Fragen rund um den Datenschutz. Kontakt

Arbeitsbeispiel Industrie (2)

Manchmal steckt der Teufel im Detail – und in der  Kommunikation

Der Kunde:

Die deutsche Niederlassung eines weltweit tätigen Logistikkonzerns.

Die Fragestellung:

Es soll ein Personalinformationssystem eingeführt werden, das auch den weltweit verteilten Tochterfirmen die Möglichkeit der Einsicht in und die Nutzung von Personaldaten der deutschen Niederlassung ermöglicht. Der italienische Mutterkonzern hat einen Entwurf für sog. Binding Corporate Rules vorgelegt, die eine konzernweite Verarbeitung personenbezogener Daten auf rechtmäßige Füße stellen soll.

Das Mandat:

Der Betriebsrat wendet sich an PrivCom Datenschutz und zeigt sich misstrauisch in Bezug auf die Pläne. Der Personalverantwortliche als Mitglied der Geschäftsleitung wiederum meint, dass der Betriebsrat Datenschutzprobleme sehe, wo keine sind. Es kommt erschwerend hinzu, dass der Entwurf für die Binding Corporate Rules nur in englischer Sprache vorliegt und der Betriebsrat ihn schon aus diesem Grund nicht versteht.

Unser Vorgehen:

Wir informieren sowohl den Betriebsrat als auch den Personalverantwortlichen und den Geschäftsführer über die rechtlichen Zusammenhänge und zeigen ihnen auf, unter welchen Bedingungen die Einführung des Personalinformationssystems erfolgen kann.

Hier kommt uns unsere ausgeprägte Fähigkeit zugute, komplexe Zusammenhänge in einer Sprache darstellen zu können, die das jeweilige Gegenüber versteht.

Die Mandanten profitieren dabei auch von Frau Cardillos langer Erfahrung als Business Coach. Die Information der beteiligten Parteien, die sich bis dahin eher ablehnend gegenüber standen, ist gleichzeitig der Beginn einer Vermittlung zwischen ihnen. In einer Telefonkonferenz mit Anwälten aus internationalen Großkanzleien klären wir die offenen Rechtsfragen in Bezug auf die Binding Corporate Rules. Als der Entwurf in deutscher Sprache vorliegt, kommen wir erneut mit dem Betriebsrat zusammen und erläutern die letzten noch unklaren Fragen.

Der Abschluss:

Am Ende sind sowohl der Betriebsrat als auch die Geschäftsführung zufrieden.

Der Entwurf für eine Betriebsvereinbarung über die Nutzung des Personalinformationssystems liegt vor und wir wurden in einem weiteren Mandat mit der Durchführung der Vorabkontrolle beauftragt. Wir sind zufrieden, weil es uns gelang, den Beteiligten eine rechtlich zulässige und allgemein akzeptierte Lösung für die Einführung der neuen Software aufzuzeigen.

Kontakt

 

Basis Konzepte für Datenschutz und ISMS

Nicht jeder braucht jederzeit das volle Programm.

Manchmal reicht es schon, die wichtigsten Grundlagen einer Datenschutzorganisation oder eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) im Unternehmen zu erstellen oder – sofern schon vorhanden - mal wieder auf Vordermann zu bringen. Doch meistens steckt der Teufel im Detail und im täglichen Geschäft bleibt kaum Zeit für Arbeiten am Datenschutz und / oder die Beschäftigung mit Konzepten zu Sicherheit von unternehmenskritischer Informationen - von einem Mangel an Fachwissen einmal ganz abgesehen.

Lassen Sie sich daher von uns durch die wichtigsten Baustellen hinsichtlich Datenschutz und Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen führen. Worauf sollten Sie im Alltag achten? Welche gesetzlichen Vorgaben müssen erfüllt sein und wie können Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor dem falschen Umgang mit unternehmenskritischer Informationen (einschließlich der personenbezogenen Daten) schützen? Wie erstellen Sie ein passende Konzepte und Dokumentation? Sprechen Sie uns an.

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie in jedem Fall achten müssen und wie Sie Datenschutz und Informationssicherheit praktisch in Ihren Unternehmensalltag integrieren. Gerne können Sie auch auf uns zu kommen, wenn Sie wissen möchten, welche Veränderungen Sie bis Mai 2018 aufgrund der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) umsetzen müssen.

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie in jedem Fall achten müssen und wie Sie Datenschutz und Informationsfreiheit praktisch in Ihren Unternehmensalltag integrieren.