Wie Datenschutz funktioniert

Einmal die Woche kaufe ich auf dem Markt vor unserer Haustür Fleisch für meine Tochter. Ich habe dort eine Kundenkarte, mit der ich ein wenig Rabatt erhalte. Kürzlich hielt mir der Verkäufer den Kassenzettel über den Tresen und fragte, ob das eigentlich so in Ordnung ginge, also so wegen Datenschutz?

Auf dem Kassenzettel stand oben meine Adresse. Wer also den Zettel finden würde, hätte meinen Namen, meine Adresse und die Information wie viel Gramm Fleisch ich gekauft habe. Es habe sich ein Kunde beschwert, so der Verkäufer weiter. Dem habe er versehentlich den Kassenzettel eines anderen Kunden gegeben.

Die Händler sind verpflichtet, die Kassenzettel der Kundinnen, die eine Kundennummer haben, mit diesen Angaben zu versehen. Warum auch immer. Alle anderen kaufen anonym.

Gehen wir davon aus, dass es eine Vorgabe aus der Steuer- und Finanzbürokratie ist, die Kassenzettel in diesem Fall personenbezogen zu gestalten. Dann hätten wir als gesetzliche Erlaubnis Art. 6 Abs. 1 lit c) DSGVO: „die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt“. Daher: erstmal alles fein, es gibt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Daten zu „haben“, weil die Bürokratie diesen Nachweis so vorschreibt.

Weiterhin wären die Daten technisch und organisatorisch so abzusichern, dass den Personen, zu denen sie gehören, kein Schaden entsteht. Auf der technischen Ebene hätten wir die Kassensysteme. Auf der organisatorischen die Anweisung an das Verkaufspersonal, mit den Kassenzetteln sorgsam zu sein und den Zettel für A auch an A zu übergeben.

Geht das schief, fällt es in die Abteilung Es Gibt Keine 100% Sicherheit. Fehler passieren. Davon abgesehen hält sich der Schaden für die Personen hier in engen Grenzen. Erstens sind die Adressen in der Regel ohnehin öffentlich und zweitens ist die Information analog. Die Information, dass ich am 21. November 2024 264 Gramm Hühnerfleisch gekauft habe, kann nicht durch Knopfdruck in Sekundenschnelle im Netz verbreitet und mit anderen Informationen über mich verbunden und genutzt werden.

Mehr Sorgen als über einen vertauschten Kassenzettel am Marktstand sollte man sich über Programme wie Payback machen. Die werten gnadenlos alle Informationen aus und verkaufen sie weiter.

Der Verkäufer hörte sich meinen Kurzvortrag an, dankte und sagte nun wisse er also, wie Datenschutz funktioniere. Ja, sagte ich. So funktioniert das. Im Großen wie im Kleinen.

Welche Datenschutzfragen können wir für Sie beantworten? Melden Sie sich gerne. Auch wenn ich gerne Fragen zu Kassenzetteln beantworte: die komplizierten Fragen sind mir die liebsten.

Brauchen Sie eine (externe) Datenschutzbeauftragte?

Wie funktioniert die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unter bestimmten Umständen zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Ihr Unternehmen davon betroffen ist und wann Sie mich und die PrivCom Datenschutz GmbH dafür engagieren können.

Anfang ist, wo Sie stehen

Gut, dass Sie hier sind und sich dem Thema widmen! Es ist egal, wie lange Sie schon überlegen und welche Schritte Sie bisher unternommen haben. Wir holen Sie da ab, wo Sie gerade stehen.
Im Laufe der Jahre habe ich als Beraterin gelernt, mit der Führungsebene in Unternehmen Geduld zu haben, was die Bewertung der Wichtigkeit des Datenschutzes und seiner Umsetzung im Unternehmen angeht. Mehr als einmal erlebte ich, dass auch Geschäftsführungen, die Datenschutz zunächst als ein Thema betrachteten, dass zwar irgendwie bearbeitet werden müsste, aber kein weiteres Engagement bräuchte, im Laufe der Zeit umgedacht haben. Dieses Umdenken führte dann oft zu einem Engagement, das aus einer gewachsenen Überzeugung resultierte.

Die ungeliebten Themen endlich angehen

Insofern sind die mir liebsten Geschäftsführungen diejenigen, die Datenschutz und Informationssicherheit zwar mit einer gewissen Skepsis betrachten und von der Wichtigkeit im Grunde ihres Herzens nicht überzeugt sind, die aber gleichzeitig wissen, dass gute Standards ein Baustein ihres geschäftlichen Erfolgs sind. Bestenfalls wächst aus dieser Haltung eben jene Überzeugung, aus der heraus das Thema unternehmensintern bearbeitet wird.

Die Pflicht zur Bestellung einer / eines Datenschutzbeauftragten

…besteht für Unternehmen und Organisationen, sofern sie

„in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“;

§ 38 BDSG

und unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Personen, wenn

"die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht"

Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO

oder

"die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen"

Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO

Datenschutzbeauftragte können unternehmensintern oder extern bestellt werden.

Bitte beachten Sie: Sofern Ihr Unternehmen nach den Vorgaben des § 38 BDSG nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sind Sie trotzdem gehalten, die Anforderungen der DSGVO umzusetzen!

Bitte beachten Sie außerdem: Die mögliche Verpflichtung, eine Datenschutzbeauftragte zu bestellen, gilt sowohl für Verantwortliche (Unternehmen, die ihre eigenen Daten verarbeiten) als auch für Auftragsverarbeiter (Unternehmen, die die Daten anderer verarbeiten, z.B. Rechenzentren).

Auslagern hat Vorteile

Auch und gerade für kleine Unternehmen kann es vorteilhaft sein, die Bearbeitung der Datenschutz-Aufgaben auszulagern, anstatt sie selber bearbeiten zu wollen. Wir lösen Probleme in 15 Minuten, für die Sie Tage bräuchten, da wir uns seit vielen Jahren ausschließlich mit diesen Themen beschäftigen. Und wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Lösungen richtig und rechtskonform sind.

... und die Kosten?

Für kleine Unternehmen haben wir Bausteine zu den wichtigsten Themen, die Sie auch ohne Bestellung als Datenschutzbeauftragte buchen können.

Für größere Unternehmen vereinbaren wir eine individuelle Beratung.

In beiden Fällen gilt: eine Auslagerung und externe Beratung ist günstiger als selber machen.


PrivCom Datenschutz GmbH - Erfahrung zeichnet uns aus.

Die PrivCom Datenschutz GmbH, Hamburg, wurde Ende 2002 vom ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gegründet. Nach Schaars Berufung zum Bundesdatenschutzbeauftragten übernahm die Rechtsanwältin Dr. Bettina Kähler zum 1. November 2003 die Leitung des Unternehmens und führt seither das Team von Juristen und Informatikern.

Dr. Bettina Kähler ist Rechtsanwältin und langjährig erfahrene Datenschutzbeauftragte, Referentin in Seminaren zum Datenschutz und Vortragsrednerin. Sie ist beim Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) anerkannte Sachverständige für IT-Produkte (rechtlich und technisch) und in dieser Eigenschaft als Gutachterin in Gütesiegelverfahren nach Schleswig-Holsteinischem Landesrecht und nach Europarecht tätig, das Dienstleistungen und Projekte mit hohem Datenschutzstandard durch ein Zertifikat auszeichnet.

Seit dem 1. Juli 2013 ist Rechtsanwältin Anna Cardillo die zweite geschäftsführende Gesellschafterin der PrivCom Datenschutz GmbH. Bereits seit 2006 unterstützt sie das Unternehmen als Beraterin mit den Schwerpunkten Datenschutz und Compliance – Anfang 2013 übernahm sie eine leitende Funktion beim Ausbau des Unternehmens. Als geschäftsführende Gesellschafterin ist sie inzwischen auch für die Bereiche Personal, Marketing und Controlling zuständig.

Bei uns sind Sie in guten Händen. In Hamburg, Berlin und Münster

Unser Unternehmen berät große, mittlere und kleine Firmen sowie Organisationen der öffentlichen Verwaltung, Verbände u. ä. zu allen Fragen des Datenschutzes. Unsere größte Stärke ist die Verbindung von rechtlichen und technischen Lösungen, ohne die Datenschutz nicht effizient realisierbar ist.
Wir sind ein kleines Team mit vielen Jahren Erfahrung in Datenschutzfragen, die wir in persönlicher Beratung und Betreuung an unsere Kunden weitergeben. Mit unseren Kooperationspartnern verbindet uns eine langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit.

Unser Unternehmen ist in Hamburg beheimatet. Von hier aus beraten und betreuen wir Kunden in der gesamten Bundesrepublik; wir sind außerdem Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter in Berlin und Münster.