Unterstützung für die Datenschutz-Initiative der EU-Kommission
Quelle: Virtuelles Datenschutzbüro (datenschutz.de)
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Unterstützung für die Datenschutz-Initiative der EU-Kommission
Die von der Europäischen Kommission für den heutigen Tag angekündigte Mitteilung zur Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzrechts ist aus Sicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, eine gute Grundlage für die notwendige Datenschutzmodernisierung. Dabei geht es vor allem um die Verbesserung des Datenschutzes im Internet sowie bei den Sicherheitsbehörden.
Schaar erklärt: Ich begrüße den ehrgeizigen Ansatz, die Regelungen der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 an die technologischen Entwicklungen anzupassen. Der Kommission ist darin zuzustimmen, dass das durch die Grundrechte-Charta gewährleistete Recht der EU-Bürgerinnen und Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten uneingeschränkt auch im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten gelten muss.
Dies, so Schaar, gelte für die Verarbeitung persönlicher Daten durch globale Internetunternehmen wie Google und Facebook. Das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Schutz ihrer Daten müsse aber auch gegenüber staatlichen Behörden gestärkt werden.
Schaar:
Die Skepsis der Bürger gegenüber der Übermittlung etwa ihrer Flug- oder Kontodaten durch Sicherheitsbehörden anderer Staaten muss ernst genommen werden. Ich unterstütze daher die Absicht der Kommission, die Grundprinzipien des EU-Datenschutzes auch auf die europäische und internationale Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden auszudehnen.
Bedeutsam sind auch die Vorstellungen der Kommission zur Einführung eines Grundsatzes in das europäische Datenschutzrecht, wonach die Entwickler und Hersteller von IT-Systemen und -Anwendungen von vornherein datenschutzfreundliche Technologien in ihre Produkte integrieren sollen. Die generelle Anwendung dieser ?Privacy by Design? genannten Methode wurde auch jüngst von der 32. Internationalen Datenschutzkonferenz in Israel gefordert.
Ich unterstütze ferner die Vorstellungen der Kommission im Hinblick auf die künftige Rolle der Datenschutzbehörden aller Mitgliedstaaten. Sie müssen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen und über wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Datenschutzanforderungen verfügen. Hier gibt es sowohl auf Bundes- wie auf Länderebene erheblichen Nachholbedarf.
Ich fordere die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Beratungen auf EU-Ebene für höhere Rechtsstandards sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich gerade im internationalen Verhältnis einzusetzen.
Die Kommission hat wohl ein Vorschlagsrecht für neue Datenschutzregeln auf EU-Ebene. Im Ergebnis entscheiden aber die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament darüber, ob diese in Gesetzesform gegossen werden.
Die heute veröffentlichte Mitteilung der Europäischen Kommission Ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union ist Bestandteil der für das kommende Jahr von der Europäischen Kommission angekündigten Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahre 1995. Das Vorhaben gilt als eine der politischen Prioritäten der Europäischen Kommission im Bereich der EU-Justiz- und Innenpolitik.
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Easycash GmbH speichert EC-Kartendaten fast aller Bürger
Die Frankfurter Rundschau berichtet in jhren Online-Veröffentlichungen vom 23.09.2010 über die erschreckenden Ergebnisse einer Recherche des Hörfunksenders NDR Info.
Im Wprtlaut:
Firma speichert EC-Kartendaten fast aller Bürger
Die Daten nahezu aller Inhaber deutscher EC-Karten werden offenbar in großem Umfang ohne Rechtsgrundlage dauerhaft gespeichert. Laut NDR werden damit Aussagen zur Kreditwürdigkeit erstellt.
Hamburg –
Nach Recherchen des Hörfunksenders NDR Info hat der größte deutsche EC-Netzbetreiber einen umfangreichen Datenpool angelegt, um damit Aussagen über die Zahlungsfähigkeit der Kartenbesitzer treffen zu können. Die Easycash GmbH in Ratingen, Marktführer bei der Verarbeitung von EC-Zahlungen, speichert demnach Umsatz- und Kartendaten von bis zu 50 Millionen deutscher Bankverbindungen. In verarbeiteter Form werden diese Daten von Easycash selbst und bei mehreren seiner Vertragsunternehmen genutzt. Einzig die REWE Group mit ihren Tochterunternehmen REWE, Penny, Toom und Promarkt hat erklärt, dass sie inzwischen auf die Nutzung solcher Kartendaten von Easycash verzichte. Ein REWE-Sprecher begründete dies mit „zahlreichen ungeklärten Fragen“.
Den Easycash-Vertragsbedingungen zufolge werden bei jeder Zahlung mit EC-Karte und Unterschrift - also im sogenannten Lastschriftverfahren - Betrag, Zeitpunkt und Ort der Zahlung in Kombination mit den Karten- und Kontodaten des Karteninhabers gespeichert. Easycash nutzt diese Daten nach NDR-Informationen nicht nur wie branchenüblich für die Zahlungsabwicklung und für eine Sperrdatei, sondern auch, um daraus Empfehlungen für Vertragsunternehmen unter anderem im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Karteninhabers zu erstellen.
Eine Easycash-Sprecherin sagte dem Sender, die Datenspeicherung und -verarbeitung geschehe auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes und berief sich dabei auf einen Brief des NRW-Landesdatenschutzes aus dem Jahr 2002, der dies angeblich bestätige. Aus Kreisen von Landesdatenschützern heißt es jedoch, Easycash interpretiere dieses Schreiben nicht richtig.
Auch einer Darstellung von Unternehmensseite, Kontoverbindungen seien keine personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und eine schriftliche Einwilligung der Kunden sei deshalb entbehrlich, widersprach ein Datenschutzexperte. „In diesem Fall steht es außer Frage, dass die Daten personenbezogen sind, da sie ja auf konkrete Personen zurückgeführt werden sollen“, sagte Peter Gola, Mitautor des Kommentars zum Bundesdatenschutzgesetz. (dapd)
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Video-Interview mit Peter Schaar
Zwischen Tür und Angel...
Ein interessantes Video-Interview mit Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat Hauke Johannes Gierow für politik-digital.de am 11. Juni 2010 veröffentlicht. Darin äußert sich Peter Schaar zu der Frage, ob es ein Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz gibt, über veraltete Datenschutzgesetze und den Stand der Informationsfreiheit in Deutschland.
Zwischen Tür und Angel: Peter Schaar from politik-digital on Vimeo.
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Datenschutz: Fragen an Peter Schaar
[youtube=http://www.youtube.com/watch?v=LTrES2jKyHo&feature=related]
Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeuaftragter, beantwortet Fragen zu aktuellen Herausforderungen und Perspektiven des Datenschutzes als Konsequenzen aus Datenschutzpannen.
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Business Lunch zu Datensicherheit und Cloud IT am 3.6.2010 in Hamburg
Datensicherheit und Cloud IT: wie passt das zusammen?
Dr. Bettina Kähler informiert am 3. Juni 2010 über die Vereinbarkeit von Datenschutz und Cloud Computing
In der jüngeren Vergangenheit wurde viel über Cloud Computing diskutiert und geschrieben. Die Chancen und Vorteile vom "Rechnen-Lassen in der digitalen Wolke" haben besonders bei sehr kostenorientierten IT-Verantwortlichen großen Eindruck hinterlassen.
Datenverarbeitung in der Wolke hat aber durchaus Merkmale, die besonders aus Datensicherheitserwägungen und aus datenschutzrechtlicher Sicht bedacht und berücksichtigt werden sollten.
Dr. Bettina Kähler, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der PrivCom Datenschutz GmbH, Hamburg, informiert am 3. Juni 2010 im Rahmen der Veranstaltung "4 Schritte zur Datensicherheit" über die rechtlichen Aspekte, die im Thema Cloud Computing zu beachten sind. Erfahren Sie, welche gesetzlichen Pflichten beachtet werden müssen und welche Rechte Sie als Nutzer der Cloud haben.
Wir laden Sie herzlich ein, an dieser Veranstaltung teilzunehmen:
Business Lunch
4 Schritte zur Datensicherheit
Donnerstag, 3. Juni 2010, 09:00 - ca. 13:00 Uhr
25HOURS Hotel Hamburg, Paul-Dessau-Strasse 2,
22761 Hamburg
Die Teilnahme an der Veranstaltung und dem sich anschließenden 2-Gang-Mittgessen ist bei vorheriger Anmeldung kostenlos.
Weitere Informationen und Anmeldung:
PrivCom Datenschutz GmbH
http://www.privcom.de
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