Einsicht in die eigene Patientenakte (4) – ein vorläufiges Fazit
Bettina Kähler
- Juni 5, 2015
Der Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung besagt, dass jeder von uns über den Umgang mit seinen Daten selber bestimmen können soll. Diese Selbstbestimmung setzt im ersten Schritt die Kenntnis der eigenen Daten voraus, die Unternehmen oder – in unserem Fall – Krankenhäusern überlassen wurden. Dies klingt wie eine banale Erkenntnis, aber ... weiterlesen