Ihr Unternehmen ist gem. § 4f Abs. 1 BDSG zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, weil es personenbezogene Daten verarbeitet, und mindestens 20 Personen mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten beschäftigt sind.
Wir unterstützen Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir für Sie die Funktion als externer Datenschutzbeauftrager. Nähere Informationen finden Sie hier.
Rechtlicher Hinweis
Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de
Ihr Unternehmen ist gem. § 4f Abs. 1 BDSG zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, weil es personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, und mehr als neun Arbeitnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten beschäftigt sind.
Wir unterstützen Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir für Sie die Funktion als externer Datenschutzbeauftrager. Nähere Informationen finden Sie hier.
Rechtlicher Hinweis
Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de
Ihr Unternehmen ist zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, weil es personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, die nach § 4d Abs. 5 BDSG der "Vorabkontrolle" , d. h. einer Prüfung vor Inbetriebnahme des Verfahrens unterliegen. Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht unabhängig von der Zahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter. Die Vorabkontrolle ist vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorzunehmen.
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Rechtlicher Hinweis
Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de
Ihr Unternehmen ist zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, weil es personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung (d. h. als Unternehmen des Adresshandels, als Auskunftei usw.) oder zum Zwecke der anonymisierten Übermittlung (Markt- und Meinungsforschung) erhebt, verarbeitet oder nutzt (§ 4f Abs. 1 BDSG). Die Pflicht besteht unabhängig von der Zahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter.
Wir unterstützen Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir für Sie die Funktion als externer Datenschutzbeauftrager. Nähere Informationen finden Sie hier.
Rechtlicher Hinweis
Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de
Ihr Unternehmen muss keinen Datenschutzbeauftragten benennen, weil gem. § 41 Abs. 1 BDSG bzw. der Landespressegesetze nur die §§ 5, 9 und 38a BDSG Anwendung finden, soweit personenbezogene Daten ausschließlich für eigene journalistisch-redaktionelle Zwecke verarbeitet werden ("Medienprivileg"). Auch bei der Verarbeitung von journalistisch-redaktionellen Daten sind die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren. Hierfür kann ein Datenschutzbeauftragter, der auf freiwilliger Basis berufen wird, sinnvoll beitragen.
Das Medienprivileg umfasst nicht soche personenbezogenen Daten, die in reinen Anzeigenblättern oder in Adress- und Branchenbüchern veröffentlicht werden. Sofern Ihr Unternehmen auch derartige Daten verarbeitet, klicken Sie hier.
Das Medienprivileg gilt nicht für Mitarbeiterdaten und Kundendaten. Soweit Ihr Unternehmen Arbeitnehmer- und Kundendaten verarbeitet, klicken Sie hier.
Rechtlicher Hinweis
Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse dsb-check@privcom.de. Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de
DSB-Check - Bitte beantworten Sie die folgende Frage:
Sind mindestens 20 Personen mit der sonstigen (manuellen) Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten beschäftigt (dabei sind diejenigen Personen zu berücksichtigen, die regelmäßig Zugang zu diesen Daten haben; zu berücksichtigen sind sämtliche Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer, Unternehmer und Geschäftsführer, die keine Arbeitnehmer sind)?
Beispiele: Ein Pflegedienst beschäftigt zwanzig Pflegekräfte, darunter mehrere Teilzeitkräfte, die manuell personenbezogene Daten für eine Pflegedokumentation zu erfassen haben.
ja nein
DSB-Check - Bitte beantworten Sie die folgende Frage:
Sind mehr als neun Arbeitnehmer mit der automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten beschäftigt (dabei sind diejenigen Personen zu berücksichtigen, die regelmäßig Zugang zu diesen Daten haben; dazu gehören sämtliche Arbeitnehmer, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer)?
Beispiele: Ein Unternehmen beschäftigt zwei Mitarbeiter bei der automatisierten Lohnbuchhaltung. Ein Angestellter führt auf dem Computer die Kundendatei, auf die außerdem ein Außendienstmitarbeiter zugreifen kann. Der Computer wird von einem Studenten auf Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses administriert, der auch auf die personenbezogenen Daten zugreifen kann.
ja nein
DSB-Check - Bitte beantworten Sie die folgende Frage:
Erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der "besonderen Arten personenbezogener Daten" auf einer
- gesetzlichen Verpflichtung (Beispiel: Steuer- und handelsrechtliche Verpflichtung zu Speicherung von Buchführungsdaten) oder
- erfolgt die Verarbeitung oder Nutzung im Rahmen eines Vertrags- oder Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen (Beispiele: Patientendaten, die ein Arzt im Rahmen des Behandlungsvertrages verarbeitet; Daten, die ein Betreuer zur Wahrnehmung seines Betreuungsauftrags verarbeitet) oder
- liegt eine Einwilligung des Betroffenen vor?
ja nein
DSB-Check - Bitte beantworten Sie die folgende Frage:
Sind mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen verbunden?
Beispiele: Es werden "besondere Arten personenbezogener Daten" gem. § 3 Abs. 9 BDSG verarbeitet, etwa Angaben, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen; Listen der Personen, die kirchensteuerpflichtig sind; Daten über den Gesundheitszustand, die im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses erhoben werden.
ja nein
DSB-Check - Bitte beantworten Sie die folgende Frage:
Erhebt, verarbeitet oder nutzt Ihr Unternehmen personenbezogene Daten automatisiert ?
Beispiele: Die personenbezogenen Daten werden auf einem PC gespeichert und können automatisiert ausgewertet werden. Eine Gehaltsliste wird mit Hilfe eines Datenverarbeitungsprogramms erstellt. Leistungsdaten werden zum Zwecke der automatisierten Auswertung erfasst.
ja nein
DSB-Check - Bitte beantworten Sie die folgende Frage:
Erhebt, verarbeitet oder nutzt Ihr Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung (Adresshandel, Auskunfteien etc.) oder "zum Zwecke der anonymisierten Übermittlung" (Markt- und Meinungsforschung)"?
Beispiele: Ein Unternehmen bietet die Mitteilung von Informationen über die Kreditwürdigkeit bestimmter Personen an. Ein selbständig tätiger Marketingfachmann vermittelt Dritten Adressdaten für Werbezwecke.
ja nein
DSB-Check - Bitte beantworten Sie die folgende Frage: