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Akttuell zur Quellen-Telekommunikations-Überwachung
Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist nur auf einer besonderen gesetzlichen Grundlage verfassungskonform zulässig!
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Bundesdatenschutz- beauftragter stellt Tätigkeitsbericht vor
Schaar: Regierung muss beim Datenschutz Tempo machen
Berlin, 12.04.2011 (dpa) - Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar hat die Bundesregierung aufgefordert, Datenschutz-Defizite zügig zu beheben.
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Aktuell: Datenschutz im Gesundheitswesen
Mehr Datenschutz in Hamburger Krankenhäusern
In größeren Krankenhäusern können zum Teil hunderte von Klinikmitarbeitern Daten desselben Patienten einsehen.
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2. Infoveranstaltung zu Datenschutz im Krankenhaus
PrivCom lädt ein zur 2. Informationsveranstaltung "Datenschutz im Krankenhaus" am 20.09.2011 von 09:00 - 13:30 Uhr in Hamburg.
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Kampagne für Datenschutz und Datensicherheit
PrivCom-Expertengespräche zu Datenschutz und Datensicherheit im Jahr 2011
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PrivCom informiert
Datensicherheit und Cloud IT: Wie passt das zusammen?
Dr. Bettina Kähler informierte am 3. Juni 2010 über die Vereinbarkeit von Datenschutz und Cloud Computing
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Forschung zum Datenschutz im Gesundheitswesen
Neues Projekt an der Universität Regensburg
Quelle: idw-online - Informationsdienst Wissenschaft, 18.01.2011
Datenschutz ist ein heikles Thema, gerade wenn es um persönliche Daten geht. Besonders problematisch wird es bei solchen Informationen, die den individuellen Gesundheitszustand betreffen: den Gesundheitsdaten. Dies gilt gerade auch in Deutschland. Denn die Bundesbürger gehen mit durchschnittlich 18 Praxisbesuchen im Jahr relativ häufig zum Arzt. Weder die Praxisgebühr noch der Umstand, dass man hier immer auch Einblicke in die eigenen Gesundheitsdaten gewährt, scheinen davor abzuschrecken. Allerdings werden Gesundheitsdaten mittlerweile in zahlreichen Lebensbereichen genutzt. Sie sind nicht nur für das klassische Arzt-Patienten-Verhältnis relevant, sondern auch beispielsweise zur Begründung und Beendigung von Arbeits- und Versicherungsverhältnissen, in der medizinischen Forschung oder im Hochleistungssport zur Bekämpfung des Dopings. Deshalb kommt dem rechtlichen Schutz von Gesundheitsdaten immer größere Bedeutung zu.
Die juristischen Grundlagen für den Umgang mit diesen Daten sind jedoch unübersichtlich und nur schwer zugänglich. Nicht zuletzt deshalb, weil sie in verschiedenen Rechtsgebieten angesiedelt und somit auf zahlreiche Einzelgesetze verteilt sind. Entsprechend hat die Forschung die Thematik bislang nur unzureichend untersucht, was nun durch ein neues Projekt an der Universität Regensburg geändert werden soll. Die Forscher um Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Jürgen Kühling von der Fakultät für Rechtswissenschaft wollen die bisherigen Lücken schließen. Sie wollen die relevanten sozial-, gesundheits- und datenschutzrechtlichen Fragen mit dem Verfassungsrecht der informationellen Selbstbestimmung verknüpfen und so Vorschläge für ein Gesundheitsdatenschutzrecht erarbeiten. Dabei soll das grundrechtliche Spannungsfeld zwischen Wissen und Nichtwissen über Gesundheitsdaten aufgearbeitet werden.
Die in den Gesundheitsdaten gespeicherten Informationen bilden auf vielen Ebenen wichtige Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen. Darüber hinaus bedürfen sie aber des rechtlichen Schutzes vor unbefugter Erhebung und Verwendung. Exemplarisch zeigt dies die jüngste Diskussion über das Gendiagnostikgesetz, bei dem es mit den genetischen Daten um besonders sensible Gesundheitsdaten ging. Mit ihren Untersuchungen können die Regensburger Wissenschaftler in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag für einen verbesserten Datenschutz auf einem immer bedeutender werdenden Feld leisten. Das neue Forschungsprojekt "Gesundheitsdatenschutzrecht: Aufarbeitung und Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten" wird durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) über einen Zeitraum von zwei Jahren mit etwa 200.000 Euro gefördert.


