Datenschutz im Krankenhaus
Neuer Informationsflyer veröffentlicht.
Weiterlesen...Wenn es nicht so ernst wäre...
Ein ganz besonderes Verständnis von Datenschutz und Kundenbetreuung stellt die Hamburger Sparkasse unter Beweis.
Vorstandssprecher Harald Vogelsang zeigt gute Miene zum bösen Spiel.
Weiterlesen...Neues zu Datenschutz in den Medien
Forschung zum Datenschutz im Gesundheitswesen
Neues Projekt an der Universität Regensburg
Weiterlesen...Schulung Datenschutz in der Arztpraxis
Datenschutz hat in der Arztpraxis einen hohen Stellenwert. Aufgrund der persönlichen und zum Teil sehr sensiblen Informationen spielt der korrekte Umgang mit Patientenunterlagen eine wichtige Rolle.
Weiterlesen...Schulung für Datenschutzbeauftragte
Die PrivCom Datenschutz GmbH, Hamburg, führt Schulungen für Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter und interessierte Mitarbeiter von Unternehmen durch.
Weiterlesen...Workshops Datenschutz und Krisenmanagement
- Welche Gefahren und Risiken lauern auf die Daten Ihrer Organisation? Weiterlesen...
Computerwoche
Damit das Cloud Computing nicht zur Rechtsfalle wird
Quelle: Computerwoche, 23.04.2011
Datenschutz und die Cloud
Wer IT aus der Cloud bezieht, gerät schnell ins juristische Abseits. Vor allem die Datenschutzregeln sind hochkomplex. Oder kennen Sie sich damit aus?
Die technische Entwicklung des Cloud Computing schreitet rasch voran. Als Hemmschuh für die Nutzung könnten sich jedoch die gesetzlichen Vorgaben für den Datenschutz erweisen. Sowohl Cloud-Anbieter als auch Kunden müssen sich daran orientieren, welche personenbezogenen Daten sie unter welchen Bedingungen wo speichern und verarbeiten dürfen. Wenn die datenschutzrechtliche Zulässigkeit nicht gewährleistet ist, sollten sowohl der Kunde als auch der Anbieter von der Lösung Abstand nehmen. Eventuell notwendige Maßnahmen sind vorab im Cloud-Computing-Vertrag zu vereinbaren und entsprechend umzusetzen.
Unübersichtliche Lage
Der Datenschutz erfreut sich vor allem seit den jüngsten Skandalen großer Aufmerksamkeit. Nach den Datenschutzänderungen im Jahr 2009 plant der deutsche Gesetzgeber derzeit weitere Neuregelungen. Auch die Europäische Union (EU) untersucht, wie sich der Datenschutz zeitgemäß weiterentwickeln soll.
Die Aspekte des Datenschutzes sind so unterschiedlich wie denkbaren Cloud-Lösungen. Der Branchenverband Bitkom versteht Cloud Computing als "Bereitstellung von gemeinsam nutzbaren und flexibel skalierbaren IT-Leistungen durch nicht fest zugeordnete IT-Ressourcen über Netze". Darin eingeschlossen sind Public Clouds, deren Leistungen allgemein angeboten werden, unternehmenseigene Private Clouds für den eigenen Nutzerkreis sowie Mischformen (Hybrid Clouds, auch mit Anbindung an Altsysteme).
Je nach Organisation und Zuschnitt einer Cloud-Lösung sind die Datenschutzanforderungen einfacher oder schwieriger abzubilden - in manchen Fällen auch überhaupt nicht. Wenn die Cloud datenschutzkonform gestaltet werden soll, führt also kein Weg an einer Analyse der Daten und möglichen Lösungen vorbei. Der einfachste Fall ist die Private Cloud des eigenen Unternehmens. Hier gelten "nur" die allgemeinen Anforderungen für interne Datenverarbeitung.

