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Aktuell zur Quellen-Telekommunikations-Überwachung
Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist nur auf einer besonderen gesetzlichen Grundlage verfassungskonform zulässig!
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Bundesdatenschutz- beauftragter stellt Tätigkeitsbericht vor
Schaar: Regierung muss beim Datenschutz Tempo machen
Berlin, 12.04.2011 (dpa) - Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar hat die Bundesregierung aufgefordert, Datenschutz-Defizite zügig zu beheben.
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Aktuell: Datenschutz im Gesundheitswesen
Mehr Datenschutz in Hamburger Krankenhäusern
In größeren Krankenhäusern können zum Teil hunderte von Klinikmitarbeitern Daten desselben Patienten einsehen.
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Veranstaltungen
Schulung Datenschutz in der Arztpraxis
Datenschutz hat in der Arztpraxis einen hohen Stellenwert. Aufgrund der persönlichen und zum Teil sehr sensiblen Informationen spielt der korrekte Umgang mit Patientenunterlagen eine wichtige Rolle. Weiterlesen... -
2. Infoveranstaltung zu Datenschutz im Krankenhaus
PrivCom lädt ein zur 2. Informationsveranstaltung "Datenschutz im Krankenhaus" am 20.09.2011 von 09:00 - 13:30 Uhr in Hamburg.
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Kampagne für Datenschutz und Datensicherheit
PrivCom-Expertengespräche zu Datenschutz und Datensicherheit im Jahr 2011
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Datenskandal bei schleswig-holsteiner Einzelhandelsunternehmen Krümet
21.10.2010, Virtuelles Datenschutzbüro (www.datenschutz.de)
Nach den datenschutzrechtlich bedenklichen Vorfällen bei "Lidl" und Co. macht nun auch die Krümet Handelsgesellschaft mit Sitz in Bönningstedt (Kreis Pinneberg) mit unzulässiger Überwachung seiner Mitarbeiter von sich reden.Hierbei kamen bis zu 18 verdecke Kameras in den Filialen zum Einsatz. Besonders der Einsatz in Sozialräumen wird nun kritisiert.
Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert schätzt die Vorwürfe als "noch schwerer als damals gegen Lidl" ein und kündigte an, voraussichtlich ein Bußgeldverfahren gegen Krümet einzuleiten, sollte sich der Verdacht der unzulässigen Mitarbeiterüberwachung erhärten.
Krümet verneint, dass Protokolle über Mitarbeiter in Auftrag gegeben worden seien, räumt jedoch ergänzend ein, dass sofern sie dennoch erstellt worden sind, sie sogleich vernichtet wurden. Mit einer weiteren Einschränkung wird darauf hingewiesen, dass es nicht auszuschließen sei, dass der zuständige Bezirksleiter sie widerrechtlich aufbewahrt hat.
Weichert weist noch einmal darauf hin, dass die Angestellten arbeitsrechtlich nichts zu befürchten haben: "Solche Videoaufnahmen sind in einem Gerichtsverfahren gegenstandslos."


