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Akttuell zur Quellen-Telekommunikations-Überwachung
Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist nur auf einer besonderen gesetzlichen Grundlage verfassungskonform zulässig!
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Bundesdatenschutz- beauftragter stellt Tätigkeitsbericht vor
Schaar: Regierung muss beim Datenschutz Tempo machen
Berlin, 12.04.2011 (dpa) - Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar hat die Bundesregierung aufgefordert, Datenschutz-Defizite zügig zu beheben.
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Aktuell: Datenschutz im Gesundheitswesen
Mehr Datenschutz in Hamburger Krankenhäusern
In größeren Krankenhäusern können zum Teil hunderte von Klinikmitarbeitern Daten desselben Patienten einsehen.
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2. Infoveranstaltung zu Datenschutz im Krankenhaus
PrivCom lädt ein zur 2. Informationsveranstaltung "Datenschutz im Krankenhaus" am 20.09.2011 von 09:00 - 13:30 Uhr in Hamburg.
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Kampagne für Datenschutz und Datensicherheit
PrivCom-Expertengespräche zu Datenschutz und Datensicherheit im Jahr 2011
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PrivCom informiert
Datensicherheit und Cloud IT: Wie passt das zusammen?
Dr. Bettina Kähler informierte am 3. Juni 2010 über die Vereinbarkeit von Datenschutz und Cloud Computing
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Willkommen beim DSB-Check!
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG - externer Link zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz) verpflichtet nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Unter bestimmten im BDSG genannten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Wer entgegen den gesetzliche Vorschriften keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 S. 1 BDSG).
Wir möchten Sie bei der Beantwortung der Frage, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, unterstützen.
Rechtlicher Hinweis
Der PrivCom-DSB-Check ist lediglich ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Fragen zum DSB-Check oder zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. Welche Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist, erfahren Sie beim virtuellen Datenschutzbüro: www.datenschutz.de
PrivCom Datenschutz GmbH, Hamburg, im Januar 2011


